Schermbeck Verband begutachtet seine Gewässer

Schermbeck · Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbands Gahlener Torfvenn

 An dieser Stelle überzeugten sich die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Gahlener Torfvenn davon, dass der Lohnunternehmer Uhling eine größere Sandablagerung ordnungsgemäß entfernt hatte.

An dieser Stelle überzeugten sich die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Gahlener Torfvenn davon, dass der Lohnunternehmer Uhling eine größere Sandablagerung ordnungsgemäß entfernt hatte.

Foto: Scheffler

Einmal jährlich starten die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Gahlener Torfvenn zu ihrer Verbandsschau. An diesem Tag werden alle Gewässerstrecken, Grundstücke und Anlagen überprüft, die zum Verbandsgebiet gehören. Jetzt gab es wieder einen Rundgang durch das 90 Hektar große Verbandsgebiet mit Verbandsvorsteher Wilfried Unterberg und einigen Mitgliedern. Das Verbandsgebiet umfasst im Wesentlichen das östliche Teileinzugsgebiet des Rehrbaches zwischen den Überfahrten "Kuhweg" und "Am Rehrbach". Dazu gehören die zuführenden Gräben und sonstigen Gewässer mit einer Gesamtlänge von sechs Kilometern sowie die fünf Kilometer langen Wege, welche zur Unterhaltung dieser Gewässer dienen.

Im Mittelpunkt der Rundfahrt und der Wanderungen standen jene Stellen im Bereich des Gahlener Torfvenns zwischen Gahlen-Bruch und Besten, an denen der Ahauser Lohnunternehmer Uhling im Auftrag des Verbandes Pflegemaßnahmen im Bereich der Gewässer und ihrer Banketten durchgeführt hatte. Unterwegs wurde geprüft, ob die im vergangenen Jahr festgestellten Versandungen beseitigt wurden und ob die Vorflut überall richtig funktionierte. "Die Erhaltung des Gewässerbettes ist sehr wichtig", erläuterte Unterberg die Zielsetzung der Gewässerschau. Sie gewährleiste einen Abfluss in den nachrangigen Gräben und schließlich in den Acker- und Wiesenflächen liegenden Drainagerohren, die dafür sorgten, dass Vernässungsbereiche vermieden würden.

Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses gehören auch die Erhaltung der Ufer und die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss. Dabei müsse gewährleistet bleiben, dass das Gewässer als Lebensraum für wild lebende Tiere und Pflanzen erhalten bleibe und sogar gefördert werde. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Wasser- und Bodenverband auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Umweltverbänden und der Wasserwirtschaft.

Alle Mängel, die unterwegs entdeckt wurden, flossen in ein Protokoll ein, das der Aufsichtsbehörde, dem Kreis Wesel, auf Verlangen zugeschickt wird. Der Verbandsvorsteher veranlasst die schnellstmögliche Beseitigung der Mängel. In der Regel gelingt es dem Vorsteher, die Eigentümer der Ufergrundstücke zu motivieren, die Grundstücke so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung der Verbandsgewässer nicht beeinträchtigt wird. Um eventuelle Fehler festzustellen, dürfen die vom Verband beauftragten Personen jederzeit und ohne Ankündigung die im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke betreten.

Um eine systematische Bewirtschaftung des Verbandsgebietes zu ermöglichen, wird für alle Einnahmen und Ausgaben für jedes Rechnungsjahr ein Haushaltsplan aufgestellt. Dieser muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Zur Finanzierung der Ausgaben erhebt der Verband von seinen Mitgliedern Beiträge. Das ist in der Regel ein Geldbetrag, es können aber auch Sachbeiträge sein. Wer seinen Beitragszahlungen nicht nachkommt, muss mit einem Säumniszuschlag rechnen, den der Verband erheben kann. Kommt ein Mitglied den Anordnungen des Verbandes nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, ist der Vorsteher berechtigt, die Maßnahme durch einen Dritten erledigen zu lassen oder ein Zwangsgeld zu erheben.

"Auch der Verband wird kontrolliert", berichtete Unterberg von der Rechtsaufsicht durch den Landrat des Kreises Wesel. Die Aufsichtsbehörde könne sich über die Angelegenheiten des Verbandes nach eigenem Ermessen unterrichten.

(hes)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort