Wesel Verbraucherzentrale NRW warnt Immobilienbesitzer vor Starkregen

Wesel · Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser sollten Hauseigentümer alarmieren. Denn Starkregen und steigende Wassermassen überfordern irgendwann die kommunale Kanalisation. Dadurch kommt es auf Straßen zu Stau und Überflutung. Folge: Tief liegende Räume laufen voll. "Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst. Hausbesitzer sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen", empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.

Räume unterhalb des Straßenniveaus, in denen etwa eine Waschmaschine angeschlossen ist oder aus denen Wasser über Abläufe abfließt, sind besonders gefährdet. Dies sollte, wenn möglich, schon bei der Immobilienplanung berücksichtigt werden. Bei Räumen mit unvermeidbaren Ablaufstellen gewährleistet eine Hebeanlage den besten Schutz. Sie pumpt anfallendes Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Hebeanlagen sind teuer und benötigen Energie. WC und Dusche können jedoch während eines Rückstaus noch genutzt werden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn zum Schutz ein Rückstauverschluss vorhanden ist. Dieser lässt Abwasser ungehindert passieren, sperrt den Rückweg allerdings durch Klappen ab.

Bevor Eigentümer ihre Immobilie mit Hilfe eines Sanitärfachbetriebs rückstausicher machen, sollten sie sich bei der Stadtentwässerung erkundigen, an welcher Stelle die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei einem Neubau am besten den Architekten fragen. Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Bauvorhaben übernehmen Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Fachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren, auf Honorarbasis.

Die Funktionsfähigkeit von Hebeanlagen in Einfamilienhäusern sollten regelmäßig überprüft werden. Rückstauklappen müssen ebenfalls einmal im Jahr gereinigt und gewartet werden. Ansonsten riskieren Grundstückseigner im Schadensfall ihren Versicherungsschutz. Die Wartung sollte dokumentiert werden, um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden. Viele Fachbetriebe bieten auch Dauerwartungsverträge an.

Die Stadt oder Gemeinde als Betreiber der öffentlichen Kanalisation haftet nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese Schäden sind aber auch in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss von daher in einer Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist immer mitversichert. Hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an.

Die Verbraucherzentrale berät kostenfrei. Telefon: 0211 3809300.

(RP)
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