Schermbeck Vergabeordnung: Rat entscheidet über Lockerung

Schermbeck · Um schneller auf Zuweisungen von Flüchtlingen reagieren zu können, haben mehrere NRW-Ministerien am 6. August Erleichterungen für Vergabeverfahren in Flüchtlingsangelegenheiten festgelegt. Der Schermbecker Rat wird Donnerstag darüber entscheiden, ob die gemeindliche Zuständigkeitsordnung dementsprechend geändert werden soll. Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb des Schwellenwertes der EU von 5,186 Millionen Euro (netto) sowie für Dienst- und Lieferleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 207.

000 Euro (netto) wären dann keine förmlichen Ausschreibungsverfahren mehr nötig, sofern die Aufträge im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen stehen. Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Auftragsvergabe sind mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Erleichterungen sollen vorerst bis zum 31. März 2016 gelten.

(hes)
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