Schermbeck Viel Interesse an Glasfasertechnik

Schermbeck · Am Eröffnungstag des Servicepunktes der Firma "Deutsche Glasfaser" (DG) herrschte an der Mittelstraße 47 gegenüber der Volksbank in Schermbeck Hochbetrieb.

 Am Samstag kamen sehr viele Schermbecker zum Servicepunkt der DG in der Mittelstraße 47, um sich beraten zu lassen.

Am Samstag kamen sehr viele Schermbecker zum Servicepunkt der DG in der Mittelstraße 47, um sich beraten zu lassen.

Foto: RP-Foto Scheffler

Projektleiter René Fuchs und die beiden Shopleiterinnen Venja Bartsch und Andrea Nehling mussten jede Menge Fragen beantworten und zwischendurch Verträge mit den von der Glasfasertechnik beeindruckten Kunden ausfüllen. Zu zwei Themenkomplexen wurden besonders viele Fragen gestellt.

Erster Themenkomplex: Unter welchen Bedingungen kommt das Glasfasersignal von der Straße ins Haus und dort in die Nähe jenes Gerätes, das den Datentransport per Internet benötigt? Sobald der Glasfaserstrang in einer Straße verlegt worden ist, kann mit den Hausanschlüssen begonnen werden. Der Hausabzweig wird unterirdisch mit Hilfe eines Bohrspülverfahrens vom Bürgersteig bis zu jener Seite des Hauses geführt, die der Straße zugewandt ist. Durch die Hauswand wird ein fingerdickes Loch gebohrt, durch welches das Kabel gesteckt wird. Es endet jenseits der Wand im Keller oder in einem Versorgungsraum im Erdgeschoss an dem so genannten Hausübergabepunkt (HÜP). Bei der Suche nach einer geeigneten Stelle ist ein DG-Techniker behilflich. Bis zu dieser Stelle entstehen für den Kunden keinerlei Kosten. Auch bei der Weiterführung des Kabels innerhalb des Hauses entstehen keine Kosten, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Der so genannte Net-Terminal (NT) darf nicht weiter als 20 Meter vom HÜP entfernt sein und es muss ein benutzbarer Leitungsweg vorhanden sein. Muss ein solcher Leitungsweg hergerichtet werden, übernimmt der Kunde die Kosten.

Es ist aber nicht unbedingt erforderlich, dass eine Glasfaserverbindung zwischen HÜP und NT erstellt wird. "Vorhandene Techniken können genutzt werden", versichert René Fuchs und verweist auf die Möglichkeit, eine Standard-LAN-Verkabelung (größer als CAT 5) benutzen zu können. Auch die Nutzung eines D-LAN ist möglich, wobei das Signal über die Stromleitung gesendet wird. Nutzbar ist auch eine bereits vorhandene Koaxialverkabelung. Vom NT zum Router wird ein LAN-Kabel verwendet. "Deshalb ist es sinnvoll, den NT in der Nähe des Routers zu platzieren", empfiehlt René Fuchs. Vom Router aus in Richtung Endgerät können herkömmliche Verkabelungswege und/oder W-LAN-Anbindungen genutzt werden. Wer einen aktuellen Router besitzt, kann diesen weiterhin nutzen. Wenn sich die Umsetzung einer technischen Planung im Rahmen einer Hausbegehung als zu kostspielig erweist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Zweiter Themenkomplex: Was ändert sich bei einem Mieter gegenüber dem Eigentümer eines Einfamilienhauses? Vertragspartner ist für die DG grundsätzlich der Mieter. Dieser muss aber beim Vermieter die Genehmigung einholen. In aller Regel wird er die Genehmigung bekommen, weil sich durch die Anbindung an das Glasfasernetz eine Wertsteigerung der Immobilie ergibt. In einem Mehrfamilienhaus reicht der Vertrag eines einzigen Mieters, damit die DG das Projekt umsetzt. Der HÜP wird dann im Haus installiert, aber nur der eine Mieter bekommt die Anbindung zum NT in seiner Wohnung.

Sollte kein einziger Mieter einen Vertrag abschließen, dann kann der Eigentümer darüber nachdenken, ob er einem Mieter einen Teil der Vertragskosten erstattet, damit es einen (bis zum Bündelungsstichtag 18. April) kostenlosen HÜP im Haus geben kann. Die Kosten für einen nachträglich anzulegenden HÜP betragen derzeit etwa 700 Euro.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Servicepunktes zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Mo., Di., Mi., Fr.: 14-19 Uhr; Do.: 9.30-19 Uhr; Sa.: 9.30-15 Uhr. Samstags zwischen 10 und 15 Uhr kann auch das Servicemobil bei REWE Conrad besucht werden.

(RP)
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