Kreis Wesel Vogelgrippe: Geflügel muss in den Stall

Kreis Wesel · Betroffen sind diverse Kommunen im Kreis, darunter Alpen, Dinslaken, Wesel und Xanten.

Vogelgrippe - Wie verhalte ich mich richtig?
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Foto: AP

Aufgrund einiger Fälle von Vogelgrippe muss Geflügel in weiten Teilen des Kreises Wesel bis auf Weiteres in den Ställen bleiben. Betroffen sind nach Information der Kreisverwaltung Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Rheinberg, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten. Der Kontakt von Wildvögeln und Hausgeflügel muss vor allem in Wildvogelrastgebieten vermieden werden. Wichtig: Bisher sind keine Fälle von Vogelgrippe-Infektionen beim Menschen bekannt.

Die Stallpflicht von im Freien gehaltenen Hausgeflügel im Rastgebiet der arktischen Wildgänse am Unteren Niederrhein ist eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Wichtig ist auch Schutzkleidung, vor allem Schuhüberzieher und auch Desinfektionsmatten am Stalleingang. Wildvögel sollten überdies keinen Zugang zu Streu, Futter oder Tränken haben. Ausnahmen von der Stallpflicht können nur unter hohen Auflagen zugelassen werden. Flankiert werden die Maßnahmen durch Untersuchungen von Wildgänsen, Federwild und auch Hausgeflügel.

Tritt Geflügelpest auf, dann erkranken und sterben in der Regel innerhalb kürzester Zeit große Teile des betroffenen Bestandes. Laut Gesetzgeber muss sich jeder Geflügelhalter unverzüglich um tierärztliche Untersuchungen kümmern, wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent der Tiere bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren verenden. Werden ausschließlich Enten oder Gänse gehalten, gelten diese Verpflichtungen bei Verdreifachung der üblichen Sterblichkeit oder einem fünfprozentigen Rückgang der Legeleistung.

Geflügelpest-Verdachtsfälle müssen unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden. Außerhalb der Dienstzeit ist die amtstierärztliche Rufbereitschaft über die Leitstelle des Kreises unter Telefon 0281 1070 erreichbar. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem bei der Tierseuchenkasse des Landes NRW gemeldet sein unter www.tierseuchenkasse.nrw.de.

(RP)
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