Wesel Was Anwohner über Laub wissen müssen

Wesel · Die Entsorgung der Blätter sorgt im Herbst regelmäßig für Verwirrung. Wer muss den Gehweg vor dem eigenen Haus eigentlich sauber halten? Und muss man auch die Blätter vom Baum des Nachbarn entsorgen? Die ASG hat Antworten.

 Wer den Gehweg vor seinem Haus nicht säubert, läuft Gefahr, bei einem Unfall haftbar gemacht zu werden.

Wer den Gehweg vor seinem Haus nicht säubert, läuft Gefahr, bei einem Unfall haftbar gemacht zu werden.

Foto: Malz

Nasses Herbstlaub kann tückisch sein. Ein Moment Unachtsamkeit, ein falscher Schritt und schon liegt ein Spaziergänger auf der Nase. Aus diesem Grund sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, ihre Gehwege regelmäßig von Blättern zu befreien. Doch gilt diese Regel tatsächlich für jeden? Und wohin mit dem Laub, wenn man es dann zusammengefegt hat? Die RP hat sich bei der Kommunalen Abfallentsorgungsgesellschaft (ASG) schlau gemacht.

Fegen oder nicht?

Seit mittlerweile vier Jahren hat die ASG die Gehwegreinigung im Weseler Innenstadtbereich übernommen. Das heißt: Wer Gebühren für die Gehwegreinigung bezahlt, ist von der Reinigungspflicht für den Bereich vor seiner Haustür entbunden. "Als grobe Orientierung dienen die Ringstraßen", sagt Ulrich Streich, Betriebsleiter der ASG. "Um den Bereich innerhalb kümmern im Allgemeinen wir uns. In den Stadtteilen außerhalb sind aber nach wie vor die Eigentümer für die Reinigung zuständig."

Was gibt es zu beachten?

Für die Reinigung gelten weitestgehend die Regeln, die auch bei anhaltendem Schneefall im Winter Anwendung finden. Der Hauseigentümer ist dazu verpflichtet, den Gehweg in einen Zustand zu bringen, der Fußgängern eine problemlose und vor allem gefahrlose Nutzung erlaubt. Wenn es wegen nassem Laub zu einem Sturz kommt, kann ansonsten der Eigentümer des zum Gehweg gehörenden Grundstückes für den entstehenden Schaden haftbar gemacht werden. "Die gesetzlichen Hürden sind da aber oft sehr hoch angesetzt", sagt Streich. "Erst einmal müsste ein Geschädigter nachweisen, dass er alles ihm mögliche unternommen hat, um den Sturz zu verhindern. Und dann müsste auch zweifelsfrei nachweisbar sein, dass das nasse Laub Grund für den Sturz gewesen ist." Zeitliche Grenzen gibt es nicht. Laub falle ja immer, sagt Streich. Auch nachts. Er empfiehlt deshalb, ein- bis zweimal in der Woche nachzuschauen, ob der Gehweg noch frei ist.

Was ist mit dem Laub vom Baum des Nachbarn?

Da bei Laub oft nicht nachvollziehbar ist, von welchem Baum die Blätter tatsächlich stammen, ist es grundsätzlich so, dass jeder Bürger für die Beseitigung der Blätter vor dem eigenen Grundstück zuständig ist, unabhängig davon, ob es vom eigenen Baum oder dem des Nachbarn heruntergefallen ist. Diese Regel gilt im Übrigen auch für Laub, das von städtischen Bäumen stammt. Sofern nicht die ASG zuständig ist, liegt die Beseitigungspflicht auch hier beim Bewohner des anliegenden Grundstückes.

Wohin mit den Blättern?

Die ASG führt in den Stadtteilen regelmäßig Grünschnittsammlungen durch. Bei diesen Gelegenheiten kann auch das Herbstlaub abgegeben werden. Wer eine Biotonne hat, kann die Blätter auch dort entsorgen. In den Rinnstein darf das Laub nicht gefegt werden. "Das kann dazu führen, dass Gullis verstopfen", sagt Streich. "Und Überflutungen kann niemand wollen."

Was ist mit den Laubkisten?

Die ASG-Behälter, die überall im Stadtgebiet stehen, sind nicht für die Entsorgung privaten Mülls vorgesehen. Mitarbeiter des ASG nutzen die Kisten, um kleinere Mengen Bio-Abfalls zu entsorgen oder zwischenzulagern, für die sich der Weg zum Betriebshof nicht lohnen würde.

(th)
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