Schermbeck/Hünxe Was geschieht mit illegaler Einlagerung?

Schermbeck/Hünxe · Die Behörden wollen die Gifte (Stichwort Ölpellets) in der Gahlener Ablagerung Nottenkämper belassen.

Die Deponien aus der Vogelperspektive

Die Deponien aus der Vogelperspektive

Foto: Scheffler

Da weder die Bezirksregierung noch die Kreisverwaltung an der Sitzung des gemeindlichen Umweltausschusses am 23. November teilnehmen wollen (siehe Bericht links), werden die Politiker auch keine detaillierten Antworten auf jene Fragen bekommen, die sich mit der Zukunft der zur Deponie umfunktionierten Abgrabung befassen. Die Frage nach der Beseitigung der illegal eingebrachten Giftstoffe interessiert die Gahlener Bevölkerung aber derzeit ganz besonders.

Schaut man sich den Schriftverkehr der letzten Monate an, dann erkennt man eine deutliche Handlungstendenz. Bereits am 20. Juli teilte die Kreisverwaltung Wesel der Gemeinde Schermbeck mit: "In Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium NRW, dem Lanuv (Anmerkung der Redaktion: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen], der Bezirksregierung Düsseldorf, der Kreisverwaltung und dem Gutachter haben wir uns gemeinsam entschieden, die vermischten Ölpellets aufgrund der geringen zusätzlichen Umweltauswirkungen in der Abgrabung zu belassen."

Auf Bitten der Behörden wurde durch den Gutachter auch eine Gasbildung beziehungsweise eine Brandgefahr durch Selbstentzündung untersucht. Der Kreis Wesel teilt mit: "Ergebnis des Gutachtens ist, dass eine solche Gasbildung bzw. Brandgefahr nicht zu besorgen ist."

Eine Erklärung dafür, warum es in den Deponien im Gahlen-Gartroper Grenzbereich in der Vergangenheit mehrfach gebrannt hat, aber eine Brandgefahr in der zur Deponie umfunktionierten Abgrabung Nottenkämper nicht bestehen soll, wird vom Kreis Wesel nicht gegeben.

Auch eine Gefährdung des Grundwassers sieht der Kreis Wesel nicht. Als zuständiges Vorstandsmitglied der Kreisverwaltung in Wesel stellt Helmut Czichy dazu schriftlich fest: "Aufgrund der unterhalb der Abgrabung befindlichen Tonmächtigkeit von mehr als 40 m mit einem kf-Wert (Durchlässigkeitswert) von bis zu 10-12 m/s bestehen für das Grundwasser keine Gefahren."

Was mit den seitlich aus dem Deponiehang austretenden Deponieflüssigkeiten geschieht, wird in der Stellungnahme des Kreises Wesel nicht bewertet. Fest steht lediglich, dass die Abdeckungsschicht bei weitem nicht so dick ist wie die 40 Meter dicke Tonschicht im Untergrund.

Ganz geheuer scheint dem Kreis Wesel die Abgrabung Mühlenberg nicht zu sein. So hat er verfügt, dass keine weiteren Ablagerungen auf dem Mühlenberg vorgenommen werden dürfen. Das weicht von der ursprünglichen Befristung der Genehmigung bis 2023 ab. Im Wortlaut heißt es: "Die Abgrabung - ohne Rekultivierung - wurde abgenommen, weitere Verfüllungen werden nicht genehmigt."

(RP)
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