Schermbeck Weniger Osterfeuer in Hünxe

Schermbeck · Schreddern: keine AlternativePrivate Feuer sind verboten, Brauchtumsfeuer anmeldepflichtig. Vor drei Jahren sorgte diese Regelung bei Bürgern für zum Teil heftigen Unmut. Heute regt sich kaum noch jemand darüber auf – auch in der Gemeinde nicht.

HÜnxe Früher wurden Osterfeuer häufig als preiswerte Möglichkeit zur Müllentsorgung genutzt. Seitdem die Gemeinde dem fröhlichen Beisammensein im privaten Garten einen Riegel vorgeschoben hat, ist es damit vorbei. Feuer müssen grundsätzlich angemeldet werden. Wer zündeln darf, bestimmt das Ordnungsamt. Und das hält sich an die Vorgaben: Laut Gerichtsbeschluss aus Münster sind nur noch öffentlich zugängliche Brauchtumsfeuer erlaubt. Dazu zählen in Hünxe auch Osterfeuer, die etwa Nachbarschaften veranstalten, sagt Herbert Meteling vom Hünxer Ordnungsamt. Wenn Verstöße bekannt werden – etwa nach Beschwerden von Anwohnern –, droht den Veranstaltern privater Osterfeuer eine empfindliche Geldstrafe.

Nicht im Naturschutzgebiet

Die neue Regelung hat dazu geführt, dass in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Feuer deutlich gesunken ist. "Vor 2007 brannten in Hünxe durchschnittlich um die 100 Osterfeuer", berichtet Herbert Meteling. "Mittlerweile pendelt sich die Zahl bei 30 ein." Die genauen Zahlen: 2007 waren in Hünxe 19 Feuer angemeldet, im Folgejahr 38 und im vergangenen 31.

Es geschieht selten, kommt aber doch hin und wieder vor, dass die Gemeinde die Genehmigung für ein Osterfeuer nicht erteilt. Als etwa im vergangenen Jahr der Bundesverband Rettungshunde anfragte, ob er in den Testerbergen ein Osterfeuer entzünden dürfe, kam aus dem Hünxer Rathaus ein klares Nein. "Wir haben dort ein Naturschutzgebiet. Das ist undenkbar", sagt Meteling. "Das haben die aber auch sofort eingesehen."

Mindestabstände einhalten

Wer ein Feuer entzünden will, muss Mindestabstände einhalten. Zum Beispiel 100 Meter zu bewohnten Gebäuden, 50 Meter zu Straßen und Bahnlinien. Ein österlicher Scheiterhaufen darf maximal sechs Meter Durchmesser haben und 3,50 Meter hoch sein. Um das Feuer muss ein etwa 15 Meter breiter Sicherheitsring freigehalten werden. Grundsätzlich können unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes oder behandeltes Holz, Altreifen und ähnliches. Die Feuerstellen sollten vor dem Anzünden umgesetzt werden, damit Tiere, die dort Unterschlupf gefunden haben, nicht verbrennen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort