Schermbeck Wie groß wird Schermbecks Gemeinderat ab 2020 ?

Schermbeck · Wie viele Mitglieder sollen dem Gemeinderat in der nächsten Wahlperiode ab 2020 angehören? Mit dieser Frage befasst sich der Rat in seiner Sitzung am 20. Dezember. Die gesetzliche Anzahl von Mitgliedern orientiert sich an den landeseinheitlichen Bestimmungen. Die besagen, dass eine Gemeinde wie Schermbeck mit einer Bevölkerungszahl von 8000 bis 15.000 insgesamt 32 Ratsvertreter haben darf. 2014 hat Schermbeck die Zahl der Ratsmitglieder von 32 auf 26 reduziert. Bis spätestens 45 Monate nach dieser aktuellen Wahl, also bis zum 28. Februar 2018, muss die Gemeinde sich entscheiden, ob sie ab 2020 wieder 32 Ratsmitglieder haben möchte oder eine verringerte Zahl. Dabei kann sie wählen zwischen einer Reduzierung von zwei, vier, sechs, acht oder zehn Mitgliedern. Im Falle der größtmöglichen Reduzierung hätte der Rat ab 2020 nur noch 22 Mitglieder.

Durch eine Reduzierung kann die Gemeinde Geld sparen. Die Kosten für je zwei Mitglieder betragen 5258,40 Euro, wobei die Aufwandsentschädigung pro Monat für ein Ratsmitglied 219,10 Euro beträgt. Zudem reduzieren sich Arbeits- und Sachkosten fürs Versenden von Unterlagen. Bei der Durchführung der Wahl ist für je zwei Ratsmitglieder, die eingespart werden, ein Wahllokal weniger einzurichten, sodass auch diese Kosten sinken, teilt Verwaltungsmitarbeiter Rainer Eickelschulte mit. Je Wahllokal entstehen etwa 150 Euro Erfrischungsgeld. Außerdem verringern sich Sach- und Personalkosten im Wahlamt.

(hes)
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