Stadt Willich 35-Jährige verheimlicht Schwangerschaft

Stadt Willich · Im Prozess vor dem Krefelder Landgericht gegen eine 35-jährige Frau aus Willich geht es um die Anklage, sie habe ihr Kind nach der Entbindung getötet. Gestern haben mehrere Zeugen vor dem Krefelder Landgericht ausgesagt. Sie gaben an, dass die 35-Jährige ihre Schwangerschaft verheimlicht habe. Die Frau hätte nicht nur Arbeitskollegen, sondern auch eine Freundin, die Nachbarn und sogar den Kindsvater getäuscht. Einige Wochen bevor sie den Säugling zu Hause entbunden hatte, war sie von ihrer Nachbarin auf den deutlich sichtbaren Bauch angesprochen worden. Die 62-Jährige gab gestern an, ihre Nachbarin habe das durch Gewichtszunahme erklärt. Eine Schwangerschaft stritt sie ab. Das habe sie irgendwann nicht mehr geglaubt. Dann suchte sie das Gespräch mit dem Ex-Partner der 35-Jährigen. "Da ist er aus allen Wolken gefallen!", der Mann sei wirklich überrascht gewesen. Die beiden hatten immer noch in einem Haus gelebt, allerdings verschiedene Räume bewohnt. Er habe geglaubt, die Gewichtzunahme liege an einer Erkrankung der Schilddrüse. Er habe auch gesagt, dass das Baby nicht geplant war und man einem Kind nicht zumuten könne, bei seiner Ex aufzuwachsen. Eine Freundin der 35-Jährigen sagte, die Willicherin habe - genau wie sie selber - deutlich zugenommen. Man habe noch darüber geredet, gemeinsam abzunehmen. Sie wusste auch von Problemen in der Beziehung ihrer Freundin. Es sei belastend gewesen, dass ihr Partner sich noch mit anderen Frauen traf. Außerdem sei er noch verheiratet gewesen.

 Im Prozess vor dem Krefelder Landgericht geht es um die mögliche Kindstötung einer 35-jährigen Frau aus Willich.

Im Prozess vor dem Krefelder Landgericht geht es um die mögliche Kindstötung einer 35-jährigen Frau aus Willich.

Foto: THOMAS LAMMERTZ

Die ehemalige Nachbarin beschrieb die Angeklagte als "immer freundlich, zuvorkommend". Der Obduzent machte gestern weitere Angaben zu den Untersuchungen. "Todesursache und Todesart bleiben unklar", sagte er. Er bestätigte erneut, dass es sich um ein reifes Kind ohne Hinweise auf Fehlbildungen oder Erkrankungen im Mutterleib handelte. Auch habe das Kind nach der Geburt geatmet. Alledings wies auch er darauf hin, dass die Ergebnisse durch den Fäulnisprozess verfälscht worden sein können. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

(bil)
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