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Stadt Willich Ärger um Graben ohne Wasser

Stadt Willich · Für einen Schildbürgerstreich halten die Anwohner des Grünen Wegs eine Zahlungsaufforderung des Wasser- und Bodenverbandes. Sie sollen eine Erschwerniszulage für ein Fließgewässer zahlen, das seit Jahrzehnten kein Wasser führt.

 Auch bei starken Regenfällen führt der Graben, der hinter den Häusern am Grünen Weg verläuft, kein Wasser. Die Anwohner wollen daher auch keine Gebühren an den Verband bezahlen.

Auch bei starken Regenfällen führt der Graben, der hinter den Häusern am Grünen Weg verläuft, kein Wasser. Die Anwohner wollen daher auch keine Gebühren an den Verband bezahlen.

Foto: Wolfgang Kaiser

"Hier ist kein Fitzelchen Wasser drin", sagt Markus Gather und klettert zur Bestätigung in den Graben, der hinter seinem Grundstück verläuft. Trocken Fußes wandert der Anlieger vom Grünen Weg in Anrath durch den Graben, der nicht nur hinter seinem Grund und Boden, sondern auch bei der Nachbarschaft rechts und links liegt. Auf der anderen Seite grenzen die Sportflächen der Donkkampfbahn an die Fläche. "Dieser Graben hat noch nie Wasser geführt, und ich wohne hier seit 1985", bemerkt Andreas Krusch, der sich zusammen mit Gather und den weiteren Anwohnern eingefunden hat. Genau dieser Graben ist nämlich zum Streitpunkt zwischen den Anwohnern und dem Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers entbrannt.

Ende des vergangenen Jahres erhielten die Bürger, die entlang des Grabens wohnen, vom Verband ein Schreiben. Das informierte sie darüber, dass künftig eine Gebühr für das Fließgewässer zu entrichten sei, da es sich bei den Anwohnern um "Erschwerer" handele. Entweder müssen sie eine sogenannte Erschwernisgebühr bezahlen oder auf der gesamten Grabengrundstückslänge einen 1,50 Meter breiten Streifen zur Verfügung stellen, auf dem der Verband mit Maschinen arbeiten kann. Die vor Ort wohnenden Anrather halten dies für einen Schildbürgerstreich, da laut deren Aussagen dort seit Jahrzehnten kein Wasser geflossen ist.

"Die Straße wird über mein Grundstück entwässert. Selbst bei absolutem Starkregen handelt es sich allenfalls mal um eine Pfütze, die in meinem Grabenbereich auftaucht", berichtet Anja Odenkirchen. Des Weiteren erzählen die Anwohner, dass der Verband hinter ihren Häusern seit Jahren nichts sauber halte, sondern die Anlieger selbst den Wuchs des Grabengebietes kurz halten. Zahlen wollen sie dementsprechend nichts. Wobei es sich um zwölf Cent pro laufendem Meter und Verwaltungskosten in Höhe von 6,30 Euro jährlich handelt.

Alle zusammen haben ein Schreiben an den Verband aufgesetzt, in dem sie unter anderem fragen "Warum müssen nur die Grabenanlieger die Finanzierung der Abfuhr des Oberflächenwassers der gesamten Straße des Grünen Wegs über die Grundsteuer hinweg finanzieren?". Die Anwohner wollen nicht zahlen.

Beim Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers kann man die Aufregung der Bürger hingegen nicht verstehen. "Die Bürger sollen nicht für den Unterhalt an sich zahlen, sondern für die Erschwernis", sagt Dagmar Spona, Bereichsleiterin der Verwaltung. Die eigentlichen Unterhaltungsgebühren zahlen die Kommunen über einen Flächenbeitrag. Bislang mussten die Anwohner wegen der Satzung für die Mehrkosten nicht aufkommen, die durch die Tatsache bestehen, dass der Verband dort kein schweres Gerät einsetzen kann, sondern per Hand arbeiten muss. Durch eine Satzungsänderung vom 1. Januar 2016 ist dies nun anders. Entweder stellen die Anwohner die besagten 1,50 Meter zur Verfügung oder sie müssen zahlen. "Der Graben ist als ein Gewässer definiert und hat genehmigte Einleitungen. Er muss so instand gehalten werden, dass er jederzeit Wasser aufnehmen kann", sagt Spona. Sie betont, dass die Mitarbeiter des Verbandes dort regelmäßig arbeiten und ihn entsprechend unterhalten. "Das hat nichts mit gepflegtem englischem Rasen zu tun. Wir sind sogar verpflichtet, aus Naturschutzgründen nicht zu tief einzugreifen. Vielleicht denken deswegen einige Bürger, wir würden am Grünen Weg nichts tun", fügt sie hinzu. Zudem weist sie darauf hin, dass jeder Person, die ein Grundstück kauft, das an einem definierten Gewässer liegt, die sich dadurch ergebenden Folgen klar sein müssten.

Die 15 betroffenen Haushalte am Grünen Weg haben ein Schreiben an den Wasser- und Bodenverband aufgesetzt, in dem sie klar machen, dass sie weder zahlen noch 1,50 Meter ihres Grundstückes zur Verfügung stellen wollen. Notfalls wollen sie auf juristischem Weg die Problematik angehen.

(tref)
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