Stadt Willich Asylbewerberheim: Gespräche haben begonnen
Die für Flüchtlinge in NRW zuständige Bezirksregierung Arnsberg denkt "ernsthaft darüber nach, im ehemaligen Krankenhaus in Willich eine Notunterkunft für Asylbewerber einzurichten".
Das bestätigte gestern Pressesprecher Christoph Söbbeler auf Nachfrage der RP. "Das Gebäude wäre aus unserer Sicht gut für eine solche Nutzung geeignet." Gestern sei man in konkrete Gespräche mit der Stadt getreten. Sie hätten "in sachlicher Atmosphäre" stattgefunden, so Bürgermeister Josef Heyes. Man habe "höflich im Umgang und deutlich in der Forderung" die offensichtlich unterschiedlichen Interessenslagen erörtert. Die Stadt fordere, dass die Lösung mit dem Standort verträglich sei. Über weitere Inhalte des Treffens wurde zunächst Stillschweigen vereinbart - man sei aber zuversichtlich, so Heyes, in weiteren, bereits terminierten Gesprächen mit der Bezirksregierung in der kommenden Woche "kurzfristig eine gemeinsame Linie finden" zu können. Auch alternative, der Bezirksregierung nicht bekannte Standorte habe die Stadt genannt, die nun geprüft würden.
Auf die von Heyes vorgestern geäußerte Sorge, die Bezirksregierung könne das Gebäude "beschlagnahmen", entgegnete Söbbeler im Gespräch mit der RP: "Das ist nicht der Terminus, den wir verwenden. Unser Ziel ist es, so etwas niemals ohne begleitenden Dialog zu machen. Aber man muss ganz nüchtern sehen, dass wir angesichts der steigenden Asylbewerberzahlen agieren müssen. Sonst müssten wir die Menschen in die Obdachlosigkeit schicken." Söbbeler bestätigte der RP auch, dass die Zeit dränge und die Unterkunft für mehr als 200 Flüchtlinge möglichst noch im Herbst eingerichtet werden soll. Die Zahl der Asylbewerber steige erfahrungsgemäß in den letzten Monaten eines Jahres stark an.
Der Sprecher stellte klar, dass es sich bei der Notunterkunft um eine Landeseinrichtung handele. Die Stadt Willich habe weder in der organisatorischen Abwicklung noch finanziell etwas damit zu tun. Die Bezirksregierung kümmere sich um die verwaltungstechnischen Notwendigkeiten wie Transfers der Asylbewerber oder Auszahlung eines Taschengeldes, ein von der Bezirksregierung eingesetzter Betreuungsverband (etwa vom DRK, den Maltesern, dem Kolpingwerk oder auch privaten Anbietern) sei für die "lebenspraktischen Dinge" zuständig - wie die Einrichtung einer Kantine, eines Sanitätsraumes oder auch eines Fußballplatzes. Eine Sozialarbeit oder psychologische Betreuung gebe es in solchen Notunterkünften hingegen in der Regel nicht. "Die Menschen, die dort untergebracht werden, bleiben meist nur wenige Tage. Da wäre es schwierig, mit einer Therapie zu beginnen", erklärte Söbbeler.
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz werde eine Kommune, die für längere Zeit eine Landesunterkunft beherberge, übrigens von weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern ausgenommen, so Söbbeler. "Das eröffnet der Stadt natürlich eine Perspektive, die nicht unberücksichtigt bleiben sollte."