Stadt Willich Aussagen der Exfreundin überzeugten Gericht nicht

Stadt Willich · Das Krefelder Amtsgericht hat einen Mann aus Willich vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zulasten seiner Exfreundin freigesprochen. Der Mann bestritt, die 55-Jährige mehrfach gewürgt zu haben. Die Aussage der Hauptbelastungszeugin überzeugte nicht.

Im September vergangenen Jahres habe der Mann sie nach dem Besuch einer Gaststätte zunächst auf der Bahnstraße und dann auf der Industriestraße gewürgt und ihr mit dem Tode gedroht. Das schilderte die 55-Jährige unter Tränen. Zuvor sei sie mit ihren Freunden in einer Gaststätte gewesen, als der Angeklagte hinzukam. Als sie das Lokal verließen, folgte er ihnen kurzerhand in die nächste Gaststätte und belästigte sie erneut. Die Aussage fiel ihr merklich schwer, immer wieder sagte sie, dass der Angeklagte ihr Schlimmes antat, worunter sie noch heute leide. Die anschauliche Schilderung der Frau, was in der Tatnacht geschah, schien nachvollziehbar. Das traf aber nicht für die gesamte Aussage zu. Nur zögerlich räumte die 55-Jährige ein, dass es auch nach dem für sie schrecklichen Vorfall gemeinsame Nächte gab, obwohl der Mann sich ihr per Gerichtsbeschluss nicht mehr nähern durfte. Weil er das Ende der Beziehung nicht akzeptieren wollte, habe der 44-Jährige immer wieder ihr Auto beschädigt. Noch im März 2015 habe sie die Polizei gerufen, weil der Mann vor ihrer Wohnung randalierte, wiederholte die Zeugin auf mehrfache Nachfrage. Die Richterin bat kurzerhand eine Polizeibeamtin, herauszufinden, ob es in der besagten Nacht einen Einsatz gab. Erst, als die Polizistin für mehrere Minuten den Saal verlassen hatte, gab die Zeugin an, sie habe sich wohl im Datum geirrt. "Wenn Sie jetzt noch mehr sagen, muss ich ein Verfahren wegen Falschaussage gegen sie einleiten", warnte die Staatsanwältin die Frau.

Der Angeklagte selbst sagte, er wisse, dass er die Frau auf der Industriestraße an den Händen festgehalten habe und laut geworden sei. Grund für sein Verhalten war Enttäuschung. Gewürgt habe er sie nicht. Auf der Bahnstraße dagegen habe er zwar einen Filmriss gehabt und wisse nicht, was geschah. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass er sie gewürgt hat.

"Für mich hat es heute einfach nicht gereicht", sagte die Staatsanwältin und beantragte einen Freispruch. Das Aussageverhalten der 55-Jährigen, die sich zum Teil an viele Details, zum Teil überhaupt nicht erinnerte, sei nicht stimmig. Es gebe keine Zeugin und kein Attest, das Würgemale bestätige. Aufgrund der Zweifel sei der Angeklagte freizusprechen. Diesem Antrag folgte die Richterin.

(bil)
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