Stadt Willich Babyleiche: Drei Jahre Haft für die Eltern

Stadt Willich · Im Prozess um die im Sommer in Anrath gefundene Babyleiche ist das Urteil gefallen. Da die Todesursache des Säuglings nicht zweifelsfrei feststeht, wurden die Eltern nur wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt.

Im Gericht bedeckten die beiden zum Tatzeitpunkt 19- und 20-jährigen Eltern ihre Gesichter.

Im Gericht bedeckten die beiden zum Tatzeitpunkt 19- und 20-jährigen Eltern ihre Gesichter.

Foto: Lammertz

Drei Jahre Jugendhaft wegen versuchten Totschlags lautete gestern das Urteil des Krefelder Landgerichts für die beiden jungen Leute, deren totes Baby im Sommer in einem Beutel am Flöthbach in Anrath gefunden worden war. Man könne nicht nachweisen, dass die Gewalteinwirkung der Mutter direkt nach der Geburt die Todesursache war, lautete das Fazit des Gerichts am vierten Verhandlungstag.

Ein Mediziner hatte gestern ausgeführt, dass auch eine natürliche Todesursache nicht auszuschließen ist: Wegen der starken Verwesung des Leichnams konnten keine sicheren Erkenntnisse getroffen werden. Der Gutachter überraschte mit der Erklärung, dass der Säugling schon im Mutterleib durch vergiftetes Fruchtwassers geschädigt worden sein könnte. Das Fruchtwasser war nach Angaben der Angeklagten grün, der Säugling leicht blau gewesen. Nach dem Gutachten hatte das Gericht umgehend den Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Betracht komme.

"Woran das Kind jetzt letztendlich gestorben ist, konnten wir nicht feststellen", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Fest stehe, dass der Schnitt, den die Angeklagte am Hals des Kindes mit einer Schere verursacht hatte, nicht tödlich war. Den beiden Angeklagten müsse man dennoch zur Last legen, dass sie in Tötungsabsicht handelten, denn "sie wollten ihr Kind töten", so der Schluss der Jugendstrafkammer. Das hätten beide so geplant, wenn auch der Angeklagte lediglich vor der Tür gestanden habe, als die Frau die Schere an sich nahm. Damit habe er die Tat billigend in Kauf genommen. Später deponierte der 20-jährige Vater die in eine Mülltüte und einen Beutel verpackte Leiche unter einer Brücke. Am Ufer des Flöthbachs in Anrath war sie erst Wochen später von Kindern gefunden worden.

Einen Rückblick auf die Beziehung des Paares nutzte die Richterin, um zu zeigen, dass die Lage keineswegs so aussichtslos war, wie die beiden glaubten: Beide hatten Angehörige und Freunde, an die sie sich hätten wenden können. Außerdem seien es eher halbherzige Versuche gewesen, Alternativen zu finden. Als sie wenige Monate vor der Geburt von der Schwangerschaft erfuhren, hätten sie sich darauf geeinigt, das Kind zu töten. Es habe kein Recht zu leben, sei die Einstellung der Angeklagten gewesen. Der Lebensgefährte der jungen Mutter habe sich ihrem Druck gefügt - auch aus Angst, sie werde ihn sonst verlassen. Mit einer Jugendstrafe müsse man erzieherisch auf die jungen Menschen einwirken. Zur Tatzeit seien sie aufgrund von Reifeverzögerungen nicht mit Erwachsenen gleichzusetzen gewesen. Eine Wiederholungsgefahr durch die bisher nicht vorbestraften Angeklagten sei nicht gegeben. Die Freiheitsstrafe werde demnach nicht aufgrund schädlicher Neigungen, sondern wegen einer besonderen Schwere der Schuld verhängt.

"Sie waren in der Lage, das Ausmaß ihrer persönlichen Schuld einzusehen", hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Dennoch müsse man berücksichtigen, dass die junge Frau aufgrund einer Borderline-Erkrankung vermindert schuldfähig sei. Dem Angeklagten müsse man zugutehalten, dass er direkt nach seiner Festnahme umfängliche Angaben gemacht habe, erkannte das Gericht. Ohne diese, so sein Verteidiger, hätte man den beiden wohl nie etwas nachweisen können. Er hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt. Die Verteidigerin der 21-Jährigen sprach von einer Freiheitsstrafe, die zweieinhalb Jahre nicht überschreiten soll.

Laut Staatsanwältin sei es besonders verwerflich, ein wehrloses Baby töten zu wollen. Es sei eine geplante Tat gewesen. Allerdings ging auch sie lediglich von versuchtem Totschlag aus. Sie forderte je vier Jahre Jugendhaft.

Die Angeklagte hat das Urteil bereits akzeptiert.

(BL)
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