Stadt Willich Beerdigung in der einfachsten Form

Stadt Willich · Wenn keine Angehörigen von Verstorbenen ermittelt werden können, trägt die Allgemeinheit die Kosten für die Beerdigung. In Willich und Tönisvorst findet diese dann in einfacher Weise, aber würdevoll statt.

 Auf der Wiese hinter den Stelen werden auf dem Willicher Friedhof anonyme Urnenbestattungen vorgenommen.

Auf der Wiese hinter den Stelen werden auf dem Willicher Friedhof anonyme Urnenbestattungen vorgenommen.

Foto: Wolfgang Kaiser

Eine 84-Jährige wurde vor einigen Wochen tot in ihrer Wohnung gefunden - wie sich herausstellte, hatte sie mehr als ein Jahr lang dort gelegen. Niemand hatte die Frau vermisst, weil sie keinen Kontakt zu Verwandten mehr hatte. Diese konnten zwar am Ende ermittelt werden, sie lehnten es aber ab, sich um die Beerdigung zu kümmern. Was passiert in solchen Fällen oder dann, wenn es überhaupt keine Verwandten mehr gibt? Die RP hat in Willich und Tönisvorst mal nachgefragt.

"Bei uns wird dann keiner verscharrt, sondern in einfachster Form würdevoll beerdigt", sagt Willichs Ordnungsamtsleiter Martin Zinnel. Es komme durchaus hin und wieder vor, dass die Verstorbenen überhaupt keine Angehörigen mehr haben. In diesen Fällen und nach gründlicher Recherche und Rücksprache mit Nachbarn oder den Altenheimen sei man verpflichtet, nach Bekanntwerden des Todesfalls die Verstorbenen innerhalb weniger Tage beizusetzen. Dies geschieht in Willich durch Verbrennen mit einer anonymen Bestattung der Urne. Martin Zinnel: "Auf unseren Friedhöfen gibt es dafür spezielle Felder, wo diese stillen Beisetzungen stattfinden." Übrigens, ergänzt er, entscheiden sich auch immer mehr jüngere Menschen, die ein entsprechendes Testament gemacht haben, für diese anonymen Bestattungen.

Natürlich werde dann die einfachste Form gewählt, dies fange beim Sarg an und höre bei der Auskleidung auf, so Zinnel. Die Allgemeinheit, also der Steuerzahler, müsse dann für die Kosten aufkommen. Im Regelfall würden die Kosten des Bestatters von rund 900 Euro übernommen, darüber hinaus bekomme die Friedhofsverwaltung die Kosten für das anonyme Gräberfeld erstattet.

In den anderen Fällen - wenn sich, aus welchen Gründen auch immer, die Angehörigen weigern, die Kosten zu übernehmen - werden zunächst einmal die infrage kommenden Angehörigen aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist die Bestattung vorzunehmen. Und das unabhängig davon, ob sie das Erbe ausschlagen oder nicht. Die gesetzliche Verpflichtung bestehe, diese Kosten zu übernehmen, sagt Zinnel. Liegt kein Einverständnis der Angehörigen vor, kommt es zur sogenannten gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzvornahme, wonach die Behörde selbst die Bestattung wieder mit einfachsten Mitteln und mit einer anonymen Feuerbestattung vornimmt. Der Kostenbescheid geht dann an den oder die Angehörigen. "In den vergangenen Jahren ist es deshalb zu keinen Prozessen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen", teilt Zinnel mit.

Ähnliches berichtet der Tönisvorster Ordnungsamtsleiter Wolfgang Schouten. Erst kürzlich sei eine ältere Dame in einem Altenheim gestorben - Angehörige konnten nicht ermittelt werden. Somit war die Ordnungsbehörde zuständig. Und nach dem Bestattungsgesetz ist die Behörde verpflichtet, innerhalb weniger Tage tätig zu werden. Auch in Tönisvorst komme es dann zu einfachen Urnenbestattungen auf anonymen Friedhofsfeldern.

In Tönisvorst hat es in der Vergangenheit einige Fälle gegeben, bei denen sich geschiedene Partner weigerten, für den Verstorbenen die Kosten zu übernehmen, oder Kinder hatten sich dermaßen von ihren Eltern distanziert, dass sie es ablehnten, sich um die Beerdigung zu kümmern. Schouten dazu: "Solche persönlichen Gefühle zählen aber nicht. So oder so: Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, ist der nächste Angehörige für die Bestattung und für die Begleichung der Kosten zuständig." Wie in Willich erfolgt in Tönisvorst ebenfalls im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung nach behördlicher Anweisung. Wolfgang Schouten kann sich an einige Fälle erinnern, in denen es zwar keine Angehörigen mehr gab, aber Nachbarn beziehungsweise frühere Mitbewohner in Seniorenheimen kleine Bestattungsfeiern organisiert haben. "Auch bei uns erfolgen diese anonymen Bestattungen sehr würdevoll", ergänzt Schouten.

(wsc)
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