Stadt Willich Briefgeheimnis: Keine Ermittlungen gegen Röhrscheid

Stadt Willich · Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat die Aufnahme von Ermittlungen gegen den Willicher SPD-Fraktionsvorsitzenden Bernd-Dieter Röhrscheid wegen Verletzung des Briefgeheimnisses abgelehnt. "Dieser Tatbestand lag aufgrund der Schilderungen der Anzeigenerstatteter ersichtlich nicht vor, es bestand kein Anfangsverdacht", sagte Oberstaatsanwalt Axel Stahl gestern auf Nachfrage. Theresa Stoll, Detlef Nicola und Martin Dorgarthen hatten Ende 2017 Anzeige gegen Röhrscheid und den SPD-Landesverband erstattet.

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat die Aufnahme von Ermittlungen gegen den Willicher SPD-Fraktionsvorsitzenden Bernd-Dieter Röhrscheid wegen Verletzung des Briefgeheimnisses abgelehnt.

"Dieser Tatbestand lag aufgrund der Schilderungen der Anzeigenerstatteter ersichtlich nicht vor, es bestand kein Anfangsverdacht", sagte Oberstaatsanwalt Axel Stahl gestern auf Nachfrage. Theresa Stoll, Detlef Nicola und Martin Dorgarthen hatten Ende 2017 Anzeige gegen Röhrscheid und den SPD-Landesverband erstattet.

Die drei Mitglieder der neuen Stadtratsfraktion "Für Willich" warfen dem Landesverband vor, einen an sie adressierten Brief eingescannt und an Röhrscheid gemailt zu haben. Dieser habe die Mail an die Ratsmitglieder der SPD weitergeleitet. So hätten Dritte bereits Kenntnis vom Inhalt des Schreibens gehabt, bevor sie es selbst erhalten hätten. Laut Oberstaatsanwalt Stahl liegt jedoch keine strafbare Handlung vor. "Daher haben wir die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt.

" Paragraf 202 Strafgesetzbuch besagt, dass wer "unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft".

(msc)
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