Willich Cannabisplantage: Mehrjährige Haftstrafen

Willich · Vor dem Krefelder Landgericht, 1. Große Strafkammer, fielen gestern die Urteile gegen vier junge Männer (24, 26, 30 und 33 Jahre alt) aus Willich, Tönisvorst und Krefeld. Der 30-jährige R. erhielt eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr. Der 26-jährige T. wurde zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von vier Jahren verurteilt, die beiden anderen, bereits vorbestraften, 24- und 33-jährigen Beschuldigten erhielten Freiheitsstrafen in Höhe von fünf Jahren bzw. vier Jahren und drei Monaten.

 Landgericht Krefeld.

Landgericht Krefeld.

Foto: Lamm

Dem Quartett war bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass drei der nun Verurteilten eine Cannabisplantage in einer Willicher Wohnung betrieben hatten. Der 30-jährige R. war nicht an der Drogenzucht beteiligt, hatte aber die entsprechenden Räumlichkeiten angemietet sowie später eine Falschaussage bei der Polizei getätigt. Diese nahm er jedoch schnell zurück und erwies sich im Anschluss als wichtiger Zeuge. Dies und die Tatsache, dass der junge Mann bisher noch nie straffällig geworden war, veranlasste die Kammer dazu, in seinem Fall Milde walten zu lassen und eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Die anderen drei Beschuldigten hatten sich lange Zeit nicht zur Sache geäußert und auch keine Angaben zur Person gemacht. Kurz, bevor die Beweisaufnahme geschlossen wurde, gab es dann aber doch noch Einlassungen. So ließ der 26-jährige T. durch seine Anwältin mitteilen, dass er nicht an dem Betreiben der Cannabis-Plantage beteiligt gewesen wäre. Er habe wohl, als er mitbekam, dass eine Wohnung gesucht wurde, gesagt, dass er da eine kenne. Dies allerdings, ohne zu wissen, wozu diese genutzt werden sollte. Auch habe er später bei Renovierungsarbeiten in den entsprechenden Räumlichkeiten geholfen. Zu diesem Zeitpunkt seien dort aber "definitiv keine Drogen angebaut" worden. Irgendwelche Pflanzen oder Zucht-Materialien habe er nämlich nicht gesehen. Die Kammer war jedoch der Ansicht, dass T., gemeinsam mit den anderen beiden Männern, die Plantage betrieben hat und verhängte deshalb drei mehrjährige Haftstrafen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort