Stadt Willich Conny Wingerath muss ins Gefängnis

Stadt Willich · Weil das ehemalige Willicher SPD-Ratsmitglied als Wohnungsverwalterin rund 57.000 Euro veruntreut hat, wurde gestern vor dem Krefelder Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verhängt.

Das vor Kurzem zurückgetretene Willicher SPD-Ratsmitglied Cornelia Wingerath muss für zwei Jahre ins Gefängnis. Vor dem Krefelder Amtsgericht wurde die 48-Jährige gestern wegen gewerbsmäßiger Untreue in 51 Fällen verurteilt. Als angestellte und selbstständige Wohnungsverwalterin hatte sie zwischen 2011 und 2015 fremdes Geld, auf das sie als Verwalterin Zugriff hatte, auf eigene Konten überwiesen, in bar abgehoben oder damit eigene Einkäufe sowie einen Besuch im Schönheitssalon per EC-Karte bezahlt. Der gestern verhandelte Gesamtschaden beläuft sich auf rund 57.000 Euro.

Cornelia Wingerath wurde aus der Untersuchungshaft, in der sie sich seit Mittwoch befand, in den Gerichtssaal geführt. In U-Haft sitzt sie wegen anderer Vorwürfe, die gestern nicht Gegenstand waren. Im Zuschauerraum saß auch ein Mitglied einer weiteren Wohungseigentümer-Gemeinschaft, das in einer Verhandlungspause durchblicken ließ, dass eine weitere Anzeige wegen Untreue gegen Wingerath erstattet wurde.

Sichtlich mitgenommen, mit feuchten Augen und leiser Stimme zeigte sich Wingerath voll geständig: "Ja, ich hab' das gemacht." Zu ihren Motiven sagte sie, dass sie "allen gerecht werden wollte. Jeder hat an mir gezerrt und wollte etwas von mir." Ihr heute 21-jähriger Sohn sei lange zur Schule gegangen, zudem habe sie Schulden begleichen müssen, die im Taxi- und Busunternehmen ihres Ex-Mannes, an dem sie später auch beteiligt war, angefallen waren. Daher hatte sie 2003 auch Privatinsolvenz beantragt. "Ich brauchte das Geld, um die Schulden zu begleichen und dafür zu sorgen, dass zu Hause alles läuft", sagte sie. Worte der Reue oder die Bitte um Verzeihung richtete sie allerdings nicht an das Gericht oder die Geschädigten. Allerdings sei sie natürlich gewillt, das veruntreute Geld zurückzuzahlen.

Der Staatsanwalt wollte die Rechtfertigungsversuche denn so auch nicht stehenlassen: "Sie haben über Ihre Verhältnisse gelebt. Von dem Geld ist kein trocken Brot gekauft worden - jedenfalls wüsste ich nicht, dass es trocken Brot im Schönheitssalon zu kaufen gäbe." Zudem habe sie auch dann noch weitergemacht und "in die Kasse gegriffen", als sie bereits erwischt worden war und nachdem bereits 2015 ein Strafbefehl gegen sie ergangen war. Das setze "ein erhebliches Maß an krimineller Energie voraus". Damals hatte sie Sozialleistungen bezogen, obwohl sie bereits ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen war. Dafür wurde sie zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, woraufhin ihr Pflichtverteidiger Einspruch einlegte. Zum dann angesetzten Hauptverhandlungstermin erschien die Angeklagte jedoch nicht, sodass der Einspruch abgewiesen wurde. Die achtmonatige und noch nicht verbüßte Freiheitsstrafe wurde in das gestrige Urteil eingerechnet.

Apropos Vorstrafen: Bereits im Jahr 2008 war Wingerath zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt worden. "Sie sind also einschlägig vorbestraft wegen Betruges", sagte Richter Dr. Jochen Grefen in seiner Urteilsbegründung. "Spätestens da wussten sie, dass Sie auf Abwegen sind." Es seien jedenfalls keine besonderen Umstände zu berücksichtigen, die dafür sprächen, das Urteil zur Bewährung auszusetzen. Wingeraths Verteidiger hatte noch versucht, ins Feld zu führen, dass seine Mandantin aufgrund einer psychischen Erkrankung, wegen derer sie sich in Behandlung befinde, nicht in der Lage sei, "das Unrecht, das sie begangen hat, angemessen einzuordnen. Sie ist in einer eigenen Realität verhaftet". Das ließ das Gericht aber nicht gelten. Gegen Wingerath spreche zudem, dass es bisher "keine Zurückzahlung in irgendeiner Form" gebe, so Richter Grefen.

Auf Antrag des Verteidigers wurde auch Wingeraths Vater als Zeuge gehört, er konnte jedoch nichts Erhellendes beitragen. Er und seine Frau hätten von den Vorwürfen gegen seine Tochter erst aus der Zeitung erfahren.

Gegen das Urteil kann noch Revision oder Berufung eingelegt werden.

(RP)
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