Serie Vor 70 Jahren Das Todesurteil war bereits beantragt

Willich · Günstige Zeugenaussagen bewahrten den Vorster Kaplan Theodor Kniebeler im Januar 1943 vor dem Strang. Eine regimekritische Predigt hatte ihn vor das Reichsgericht in Berlin gebracht.

Tönisvorst Unter den erhaltenen mehr als 70 000 Einzelfallakten des Archivbestandes der Gestapoleitstelle Düsseldorf im dortigen Landesarchiv sind besonders viele, die den mutigen Widerstand einzelner katholischer Gläubigen und insbesondere Priester gegen das Naziregime dokumentieren. Viele bezahlten ihn mit Amtsenthebung, Gefängnisstrafen und manche auch mit dem Tod.

Einer von ihnen war der 1909 in Eschweiler geborene Kaplan an St. Godehard in Vorst, Theodor Kniebeler. Seit Dezember 1938 war er dort tätig und schon im April 1940 unangenehm bei der Gestapo aufgefallen, weil er in einer Predigt gegen eine Filmveranstaltung der nationalsozialistischen "Gaufilmstelle" am Weißen Sonntag protestiert hatte. Nach einer Aussprache mit Bürgermeister und NSDAP-Ortsgruppenleiter sah er sich gezwungen, sich am nächsten Sonntag von der Kanzel aus zu entschuldigen. Die Sache war beigelegt, aber bei der Gestapo war er gleichsam vorgemerkt.

Zwei Jahre später, am 19. April 1942 (einen Tag vor "Führers Geburtstag"), stand er wieder auf der Vorster Kanzel. Er war auf Heimaturlaub, denn seit 1942 war er eingezogen und Sanitätsgefreiter bei der Fahrkolonne 8/33 im Felde. Diesmal saß offenbar ein Gestapo-Spitzel in der Kirche.

Was Kniebeler damals in der Acht-Uhr-Messe sagte, wäre ihm um Haaresbreite zum tödlichen Verhängnis geworden. Die Düsseldorfer Gestapoakte gibt den Inhalt seiner Predigt wieder. Er berichtete von seinen Fronterfahrungen und monierte, dass die SS mit Waffengewalt Klöster stürme, wozu kein besonderer Mut gehöre. Kniebeler wörtlich: "Diese Leute sollten ihren Mut besser draußen an der Front unter Beweis stellen." Außerdem werde die katholische Presse unter dem Vorwand der Papierknappheit behindert, während zur selben Zeit genügend Papier für die Herstellung kirchenfeindlicher Hetzschriften zur Verfügung stände, die an der Front verteilt würden.

Von einigen Gemeindemitgliedern gewarnt, hielt er zwei Stunden später in der Zehn-Uhr-Messe eine ähnliche Predigt. Das reichte! Die Gestapo wollte wissen, dass es in der Vorster Bevölkerung zu erregten Äußerungen gekommen wäre, und zitiert ein Stimme so: "Wenn der Kaplan nicht in den Pott kommt, dann wissen wir nicht!" Aus katholischen Kreisen ist indessen das Zitat festgehalten: "Der hat es denen mal richtig gegeben."

Gegen Theodor Kniebeler wurde Anklage erhoben und er wurde vor das berüchtigte Berliner Reichsgericht gestellt. Von Berlin aus unterrichtete er mit folgenden Worten das Bischöfliche Generalvikariat in Aachen über seine Situation und die Strafanträge des Reichsanwaltes: "Am 19. April 1942 predigte ich in Vorst während meines Urlaubs und behandelte auch die gewaltsame Räumung der Klöster. Das Schlußverfahren ist am Mittwoch, 20. Januar 1943, beim Reichsgericht in Berlin. Beantragt ist Todesurteil in zwei Fällen wegen Wehrkraftzersetzung. Herr Pfarrer Janßen aus Vorst wird Sie über das Urteil in Kenntnis setzen. Gehorsamst Theodor Kniebeler, San. Gefr. Kpl. in Vorst."

Es sah böse für ihn aus, doch beschwichtigende Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung, vermochten es, dass er den Kopf im wahren Wortsinne aus der Schlinge ziehen konnte. Begünstigend wurde ihm im Gerichtssaal nachgesagt, im Allgemeinen kein Scharfmacher zu sein und auch nicht planmäßig zu hetzen, "dem Angeklagten seien die Pferde durchgegangen". Außerdem konnte zu seinen Gunsten ins Feld geführt werden, dass Kniebeler mit dem Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern ausgezeichnet war.

Schließlich lautete das Strafmaß wegen Zersetzung der Wehrkraft und Kanzelmissbrauchs auf neun Monate Gefängnis, wovon drei Wochen als "geschärfter Arrest" zu vollstrecken waren. Der Rest der Strafe wurde ausgesetzt, damit sich der Angeklagte "bewähren könne".

Doch die Bewährung, endete mit dem Tod des mutigen Geistlichen, wenn er anscheinend auch darum gekämpft hat, diese "Bewährung" zu bestehen: Am 15. Juli 1943 erhielt er die Rumänische Erinnerungsmedaille und am 17. März 1944 das EK II. Im Blickfeld der Gestapo stand er aber nach wie vor. Am 12. Mai 1944 richtete der Oberreichskriegsanwalt ein Schreiben an die Gestapo Düsseldorf, in dem Kniebelers Tod mitgeteilt wird: "Nachdem er am 13. März schwer verwundet worden war, ist er am 2. April 1944 an den Folgen der erlittenen Verwundung in einem Kriegslazarett verstorben".

Die Gestapo konnte wieder die Akte eines missliebigen Nazigegners schließen. Begraben wurde Theodor Kniebeler am Karfreitag 1944 im ostpreußischen Sudauen.

In Tönisvorst ist eine Straße nach ihm benannt. Der Kreis Viersen ehrte ihn mit einer Gedenkmedaille. Im Heimatbuch1976 hat Jürgen Karsten im wesentlichen die hier mitgeteilten Fakten veröffentlicht und ihn unter der Überschrift "Beispiele antinationalsozialistischen Widerstandes im Kreis Kempen-Krefeld" neben tapfere Regimegegner aus dem politisch linken Spektrum gestellt: Paul Emmen, Fritz Lewerentz, Hermann Dortans.

(prof)
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