Stadt Willich Geldstrafe für Greifvogelfallensteller

Stadt Willich · Das Krefelder Amtsgericht verurteilte einen 63-jährigen Land- und Forstwirt aus Willich zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass er mit Fallen Greifvögel getötet hat. Er selbst bestreitet das.

Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel gestern das Urteil gegen einen 63-jährigen Willicher. Der Land- und Forstwirt erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wegen der Tötung von Greifvögeln. Konkret war im April 2013 auf dem weitläufigen Gartengelände des Mannes eine Voliere aufgefunden worden, die eine trichterförmige Öffnung aufwies und damit zur Nachstellung wildlebender Greifvögel "geeignet und bestimmt gewesen sein soll". Mit dem Besitz dieser Falle hatte der Willicher eine im 2. Bundesnaturschutzgesetz bezeichnete "vorsätzliche Handlung" begangen, die sich auf ein "Tier einer streng geschützten Art" bezieht.

Der 63-Jährige zeigte sich empört über die Anschuldigungen: "Ich bin Jäger und als solcher habe ich geschworen, nie ein Tier zu quälen oder es grundlos zu töten!" Er habe nie mit Fallen gejagt, da er dies als "Tierquälerei" betrachte.

Bei dem Stein des Anstoßes handele es sich eindeutig um eine "Voliere" und keinesfalls um eine "Falle". Die habe er von dem Vorbesitzer des Grundstücks übernommen und früher in dieser abwechselnd u. a. Hühner, Tauben und Fasane gehalten. "In den letzten Jahren stand das Behältnis dann weitgehend leer", ergänzte der baldige Rentner.

Im April 2013 befanden sich jedoch eine Taube sowie ein brütendes Entenpärchen in der Voliere. Diese Tiere habe er eigenhändig gefüttert. Warum die Voliere denn eine trichterförmige Öffnung habe, wollte der Vorsitzende wissen. "Darüber habe ich nicht nachgedacht. Vielleicht war das mal eine Falle. Ich selbst benutzte das Teil aber als Voliere", meinte der Willicher. Außerdem habe er die Öffnung mit einem Gitter abgedeckt: "Da ist nie irgendein Vogel hineingeraten!"

Was die Nutzung der "Voliere" betraf, gab es jedoch deutlich andere Meinungen: So erklärte ein 41-jähriger Biologe, der gestern als Zeuge aussagte, dass er bzw. der Naturschutzverband, für den er tätig sei, von einem Anwohner auf "unter anderem zwei tote Mäusebussarde" in der Nähe des Gartengeländes, welches dem 63-Jähriges gehört, aufmerksam gemacht worden sei. "Ich fuhr also dorthin", erklärte der Zeuge. Bei einem Blick auf das Gelände wären ihm neben jener "Voliere" andere - aktive und nicht mehr aktive - Fallen aufgefallen.

Nach einer "Beobachtungsphase", die aber zu keinen weiteren Erkenntnissen führte, habe er schließlich die Polizei informiert. Zudem sei ihm der Besitzer des Grundstücks begegnet. "Er gab auf Nachfrage zu, dass ihm die 'Voliere' gehört."

Nach Ansicht des Biologen habe der Land- und Forstwirt die Taube und das Entenpärchen in dem Behältnis als "Lockvögel" gehalten. Mit diesen Tieren sollten, so führte er weiter aus, seiner Ansicht nach Greifvögel angelockt werden. "Die wären dann durch die trichterförmige Öffnung hinein geflogen und anschließend gefangen gewesen!" Und: Das Behältnis sei nicht, wie der Willicher behauptet hatte, durch ein Gitter abgedeckt gewesen.

Ein Polizeibeamter sagte im Zeugenstand aus, dass er und seine Kollegen im April 2013 in jener Voliere "zwei Greifvogelskelette" sowie auf dem Gartengelände selbst noch einige verendete Tiere sowie weitere Fallen entdeckt hatten.

(RP)
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