Stadt Willich Greifvögel vergiftet: Mann muss Jagdschein abgeben

Stadt Willich · Das Verfahren im Fall der getöteten Greifvögel am Niederrhein ist noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben noch. Allerdings musste der beschuldigte Jäger seinen Jagdschein bereits abgeben.

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Foto: Theo Titz

Am 5. April vergangenen Jahres erlangte die Donk, ein Wald- und Flurgebiet zwischen Anrath und Neersen, einen ungewollten Bekanntheitsgrad. Das Komitee gegen Vogelmord deckte einen mutmaßlichen Greifvogelmord ungeahnten Ausmaßes auf. Auf dem Gelände eines Jägers sowie in unmittelbarer Nähe waren Greifvogelfallen mit lebenden Vögeln als Lockmittel entdeckt worden, und es kam zu Tötungen von Greifvögeln durch Giftköder. Die Tötung von Vögeln durch Gift, damals nur vermutet, hat ein Gutachten des staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes mittlerweile bestätigt.

In den ausliegenden Wildinnereien sowie in den toten Bussarden konnten die Fachleute das in der Europäischen Union verbotene Insektizid Aldicard nachweisen. Ob der beschuldigte Jäger das hochgiftige Präparat dabei aus Altbeständen einsetzte oder sich illegal beschaffte, steht aber noch nicht fest. Das Komitee gegen Vogelmord stellte Strafanzeige und leitete damit ein Strafverfahren ein. Die Ermittlungen laufen noch, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Krefeld. Der verdächtigte Jäger soll gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen haben. Zeitgleich wurde auch die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen aktiv. Sie strengte ein Verfahren zum Entzug des Jagdscheines an.

 Vogelschützer vermuteten, dass diese Bussarde vergiftet wurden.

Vogelschützer vermuteten, dass diese Bussarde vergiftet wurden.

Foto: Komitee gegen den Vogelmord

Auch wenn beide Verfahren derzeit noch laufen, so musste der tatverdächtige Jäger bereits seinen Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde hinterlegen. Der Beschuldigte darf somit nicht mehr jagen und auch keine Waffe mit sich führen, wie die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen mitteilt. Bei einer Jagd darf er allenfalls als Treiber in Erscheinung treten. Diese Vorgaben gelten bis zum rechtskräftigen Urteil. Wird der Verdächtige wegen der Vergehen schuldig gesprochen, deren er verdächtigt wird, erhält er seinen Jagdschein auch nicht wieder zurück. Termine für eine Gerichtsverhandlung sind derzeit allerdings noch nicht bekannt.

 Am Freitag, 5. April 2013, war in Neersen diese Falle zum Fangen von Vögeln entdeckt worden. Das Foto zeigt einen Polizisten bei den Ermittlungen am Fundort.

Am Freitag, 5. April 2013, war in Neersen diese Falle zum Fangen von Vögeln entdeckt worden. Das Foto zeigt einen Polizisten bei den Ermittlungen am Fundort.

Foto: Komitee gegen den Vogelmord

Axel Hirschfeld, Biologe und Sprecher des Komitees gegen Vogelmord, lobt die Kreisverwaltung in Viersen. "Der Kreis Viersen verhält sich vorbildlich. Man hat oft das Gefühl, es wird nicht richtig ermittelt. Das ist in diesem Vergehen aber überhaupt nicht der Fall", hebt er hervor. Hirschfeld sieht allein im Entzug des Jagdscheines einen Schritt, der verdeutlicht, wie ernst dem Kreis Viersen die Sachlage ist. Der Landesjagdverband spricht schon beim Einsatz der Greifvogelfallen von einem extremen Verstoß gegen die Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit.

Dass es bislang noch zu keinem Hauptverhandlungstermin gekommen ist, bezeichnet Hirschfeld als normal. "Solche Fälle ziehen sich vom Fund bis zum ersten Verhandlungstag in die Länge. Alles läuft seinen normalen Gang. Das Komitee ist selber Zeuge und wir stehen in regelmäßigen Kontakt mit der Unteren Jagdbehörde des Kreises Viersen", sagt Hirschfeld. Alle rechtlichen Möglichkeiten würden ausgeschöpft und es gehe voran, fügt der Biologe an.

(tref)
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