Stadt Willich Greifvogel-Falle: Freispruch für Jäger

Stadt Willich · Vor dem Krefelder Landgericht wurde der 64-jähriger Willicher, der im Juni wegen des Besitzes und der Benutzung einer Trichterfalle für Greifvögel zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden war, freigesprochen.

 Voliere oder Greifvogelfalle? Ein Sachverständiger sagte nun vor Gericht, dass sich das Behältnis nicht als Falle für Greifvögel eigne. Der Jäger wurde vor allem wegen dieser Aussage freigesprochen.

Voliere oder Greifvogelfalle? Ein Sachverständiger sagte nun vor Gericht, dass sich das Behältnis nicht als Falle für Greifvögel eigne. Der Jäger wurde vor allem wegen dieser Aussage freigesprochen.

Foto: KN

Der Prozess im Juni und die Funde im Vorfeld hatten viele Naturfreunde vor allem in Anrath und Neersen bewegt. Ein heute 64 Jahre alter Jäger hatte im April 2013 Schlagzeilen gemacht, weil er Greifvogelfallen mit Lebendköder benutzt und zudem durch Giftköder weitere Greifvögel getötet haben sollte. Beim Prozess im Juni vor dem Krefelder Amtsgericht hieß es in Anklageschrift und Urteilsbegründung, dass der Willicher mit dem Besitz dieser Falle eine im 2. Bundesnaturschutzgesetz bezeichnete "vorsätzliche Handlung" begangen habe, die sich auf ein "Tier einer streng geschützten Art" beziehe. Er wurde zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Doch der Jäger ging in Berufung - und wurde jetzt vom Landgericht Krefeld freigesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert.

Der 64-Jährige musste seinerzeit übrigens auch seinen Jagdschein abgeben, was ihn, nach eigener Aussage, "schwer getroffen" habe. Ob er diesen nun zurückbekommen wird, entscheidet jedoch nicht das Gericht, sondern die für ihn zuständige Verwaltungsbehörde.

Die Falle selbst hatten ein Biologe und sein Begleiter im April 2013 gefunden. Im Zeugenstand sagte der Experte damals wie gestern aus, dass jene Falle so ausgelegt war, dass Vögel durch den dort eingebauten Trichter zwar hineinfliegen könnten, dann aber nicht mehr hinauskämen. Der 64-Jährige bestritt allerdings vehement die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen. Er habe das Behältnis, welches er in den 1980er-Jahren von dem Vorbesitzer des Grundstückes übernommen hatte, nicht als Falle, sondern als Voliere benutzt. "Früher hielt ich darin abwechselnd unter anderem Hühner, Tauben und Fasane", erklärte er. Im April 2013 hätten sich eine Taube sowie ein brütendes Entenpärchen in dem Behältnis befunden.

Das könnten "Lockvögel" gewesen sein, meinte der als Zeuge geladene Biologe. Seiner Ansicht nach habe der Willicher die Tiere möglicherweise bewusst in der Trichterfalle untergebracht, um so Greifvögel zum Hineinfliegen anzuregen.

Das sei "Unsinn", entgegnete der 64-Jährige nun erneut. Er als passionierter Jäger habe nämlich nie Fallen eingesetzt, weil er dies als Tierquälerei betrachte. Und überhaupt sei in "all den Jahren kein einziger Vogel da rein geraten!" Dem widersprach der Biologe. Er sagte jetzt erneut aus, dass er in der Trichterfalle neben einer toten Taube auch einen verendeten Habicht vorgefunden habe.

Wie diese Vögel in das Behältnis gekommen sind, konnte nicht geklärt werden. Vielleicht seien sie von einem Hund oder einer Katze getötet und dort abgelegt worden, erläuterte nun ein Sachverständiger. Denn: Als Greifvogel-Falle wäre das Behältnis "weder bestimmt noch geeignet" gewesen, da Habichte oder Bussarde einfach zu intelligent seien, um in die bei dem Willicher aufgefundene Vorrichtung zu fliegen. Vor allem wegen dieser Aussage hatte letztendlich neben dem Verteidiger auch der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert.

Das Urteil ist rechtskräftig.

(sste)
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