Stadt Willich Hinzen-Haus soll einen Anbau erhalten

Stadt Willich · Der Willicher Planungsausschuss hat eine Änderung des Bebauungsplanes II W (Markplatz im Bereich Hinzen-Haus) grundsätzlich und einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wird jetzt einen "vorhabenbezogenen Bebauungsplan" erarbeiten. Das konkrete Vorhaben ist der Anbau an das denkmalgeschützte Hinzen-Haus, das der Willicher Unternehmer Bernt Lücke gekauft hatte. Er hat dort über einen Pächter eine Gastronomie eröffnet - und die Planung des Büros Kraft.Raum für eine Neugestaltung des Marktes sieht dort ausdrücklich eine Erweiterung der Hinzen-Haus-Gastronomie vor.

 Der Entwurf sieht für das Hinzen-Haus einen Anbau aus Glas in Richtung Marktplatz vor. Dort sollen Sitzplätze für die Gastronomie entstehen.

Der Entwurf sieht für das Hinzen-Haus einen Anbau aus Glas in Richtung Marktplatz vor. Dort sollen Sitzplätze für die Gastronomie entstehen.

Foto: NvG Consult

Der Entwurf sieht vor, dass neben dem Hinzen-Haus in Richtung Marktplatz ein Anbau aus Glas für Gastronomie-Sitzplätze errichtet wird. Der Anbau wird so hoch, dass er mit dem Dach-Ansatz des denkmalgeschützten Hauses abschließt - aber er wird nicht direkt an die Hauswand des historischen Gebäudes anschließen, sondern über einen deutlich niedrigeren, ebenfalls verglasten Gang erreichbar gemacht. "Die Zustimmung der Denkmalbehörde ist grundsätzlich gegeben", so die Verwaltung in der Vorlage.

In der Sitzung sagte Sascha Faßbender (CDU), seine Partei sei einverstanden, denn ein "Denkmal braucht eine Alleinstellung." Angelika Baumbach (FDP) nannte die vorgelegte Visualisierung "nicht gefällig" und wünschte sich weitere Varianten.

Dazu merkte die Technische Beigeordnete Martina Stall an, eine leichtere Bauweise als mit Glas sei nicht vorstellbar. Es habe zudem mehrere andere Entwürfe gegeben, die obere Denkmalbehörde habe aber ausdrücklich nur diesen genehmigt.

Außerdem informierte die Verwaltung den Ausschuss über den aktuellen Zeitplan für die Umgestaltung des Marktplatzes. Jetzt muss - auf Basis der im November 2015 beschlossenen Entwurfsplanung - eine Ausführungsplanung erstellt werden. Sie soll im November im Planungsausschuss beschlossen werden. Dann muss die Verwaltung ihren Antrag auf Fördermittel aktualisieren (bis zum 30. November 2016).

Ende Februar kommenden Jahres würde die Frist für die Einreichung von Angeboten zur Ausführung der verschiedenen Arbeiten enden, dann muss der Rechnungsprüfungsausschuss die Vergabe prüfen. Im April/Mai 2017 könne frühestens mit den Baumaßnahmen begonnen werden, so die Verwaltung. Die geplanten Baumfäll-Arbeiten für die Kugelahorne werden wegen der Schonfrist in den Februar 2017 vorgezogen.

(djm)
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