Stadt Willich Keine Hochhäuser in Willich
Stadt Willich · Die Evakuierung eines Hochhauses wie vor einigen Tagen in Wuppertal wegen mangelnden Brandschutzes ist in Willich nicht zu befürchten. Denn: "In Willich gibt es keine Hochhäuser im Rechtssinne", so Andrea Ritter, Geschäftsbereichsleiterin Wohnen und Gewerbe bei der Stadt Willich, auch Nachfrage.
Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden des höchsten Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. "Die hohen Gebäude hier in Willich haben eine Fußbodenhöhe des höchsten Aufenthaltsraumes von rund 19,50 bis 20 Meter über der Geländeoberfläche", so Ritter. Bei diesen hohen Gebäuden erfolge alle fünf Jahre eine Brandschau durch den Vorbeugenden Brandschutz des Kreises in Hinblick auf die Überprüfung der Feuerwehraufstellflächen und eventuell vorhandener Sicherheitstreppenräume.
"Sollten sich bei diesen Gebäuden Mängel ergeben, so wird die Mängelbeseitigung in einem ordnungsbehördlichen Verfahren abgearbeitet. Bislang wurden festgestellte Mängel durch die jeweiligen Eigentümer freiwillig beseitigt. Fassadenverkleidungen wurden in Abstimmung mit dem Brandschutz Mitte der 90er-Jahre genehmigt und mängelfrei abgenommen. Eine konkrete Gefahr ist derzeit nicht ersichtlich, so dass keine gesonderten Kontrollen erfolgen", so Ritter weiter.