Sexueller Missbrauch in über 20 Fällen Pfarrer Georg K. aus Willich ab Freitag vor Gericht

Willich · Ein 56 Jahre alter, aus Willich stammender, Geistlicher muss sich ab Freitag vor dem Krefelder Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. Unter anderem soll er sein Patenkind mehr als 20 mal missbraucht haben. Auch Alkohol und Drogen soll er den Kindern verabreicht haben.

 Weil er sein Patenkind in 23 Fällen und desen achtjährigen Bruder in drei Fällen sexuell missbraucht haben soll, steht Pfarrer Georg K. von Freitag an in Krefeld vor Gericht. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Weil er sein Patenkind in 23 Fällen und desen achtjährigen Bruder in drei Fällen sexuell missbraucht haben soll, steht Pfarrer Georg K. von Freitag an in Krefeld vor Gericht. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Foto: Thomas Lammertz

Schon die Zusammenfassung der Anklageschrift gegen den aus Willich stammenden Pfarrer Georg K. lässt den Atem stocken. Die Vorwürfe sind massiv, gehen über bloße Berührungen der Kinder deutlich hinaus - auch von der Verwendung von Sexspielzeug und pornografischen Bildern ist die Rede. Von kommendem Freitag an werden vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld vermutlich weitere Details bekannt werden. Dann beginnt der Prozess gegen den Geistlichen, der auch in Tönisvorst, Kempen und Nettetal als Geistlicher arbeitete.

Unglaublich: Der heute 56-Jährige soll zwischen Oktober 2001 und November 2006 sein zu Beginn dieser Zeit erst elfjähriges Patenkind in 23 Fällen sexuell missbraucht haben. Damals war Georg K. Pfarrer in Lobberich. Auch den seinerzeit acht Jahre alten Bruder seines Patenkindes soll K. dreimal missbraucht haben. In zwei Fällen soll der Geistliche mit seinem minderjährigen Patenkind vor den Übergriffen zudem Marihuana geraucht haben, "in einem Fall soll der Junge alkoholisiert gewesen sein", teilt das Landgericht Krefeld mit. Gegenstand der Verhandlung werden also neben dem sexuellen Missbrauch von Kindern auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sein, so Pressesprecher Christian Tenhofen auf Anfrage. K. drohe eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Im Jahr 2010 erstattete K. von Südafrika aus Selbstanzeige: Die Vorwürfe aus den Jahren 2001 bis 2006 seien weitgehend zutreffend. Laut dem Bistum Aachen habe der Pfarrer erklärt, dass er den Opfern und ihren Familien Schaden und Schmerzen zugefügt habe. Das tue ihm aufrichtig leid, so das Bistum damals weiter. Nach Südafrika, in die Nähe der Stadt Johannesburg, hatte er sich im Jahr 2007 auf eigenen Wunsch von der Deutschen Bischofskonferenz versetzen lassen. Doch auch dort dauerte es nicht lange, bis sich Gerüchte verbreiteten: Teilnehmer einer Jugendfreizeit berichteten 2008, was sich im Schlafsaal zugetragen haben soll. Pfarrer K. habe sich zu ihnen in die Betten gedrängt, die Kinder hätten Angst bekommen und geweint und später fliehen wollen. Das habe der Pfarrer aber verhindert, hieß es damals.

Mehrere Eltern erstatteten Anzeige gegen Georg K., woraufhin die Staatsanwaltschaft Johannesburg Ermittlungen aufnahm und das Bistum den Pfarrer suspendierte. Der Prozess begann 2010, parallel wurden auch wegen der Vorwürfe aus Nettetal in Deutschland Ermittlungen aufgenommen, 2011 erwirkte die Staatsanwaltschaft Krefeld einen internationalen Haftbefehl gegen K. Die südafrikanische Staatsanwaltschaft ließ die Anklage wegen der dortigen Tatvorwürfe fallen, um eine Auslieferung nach Deutschland, wo wegen der hiesigen Fälle eine härtere Strafe zu vermuten ist, zu ermöglichen. Der Prozess wurde eingestellt, und K. wurde der deutschen Justiz überantwortet. Am 29. Juli 2014 schließlich kam Georg K. in Deutschland an, wo er seither in Untersuchungshaft sitzt und auf seinen Prozess wartet.

(RP)
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