Stadt Willich Pfarrer Georg K. scheitert mit Revision

Stadt Willich · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des aus Willich stammenden Pfarrers Georg K. als unbegründet verworfen. Das teilte der BGH auf Anfrage mit. Der Verteidiger des Pfarrers, Dr. Wilhelm Helms aus Hannover, hatte Revision gegen das Urteil des Krefelder Landgerichts eingelegt, das seinen Mandanten Anfang Februar dieses Jahres zu sechs Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in acht Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen verurteilt hatte. Der Geistliche hatte sein damals elfjähriges Patenkind teilweise schwer sexuell missbraucht und auch an dem achtjährigen Bruder des Jungen sexuelle Handlungen vorgenommen.

Eine um ein Jahr geringere Haftstrafe, als sie das Krefelder Landgericht verhängt hat, hält Verteidiger Helms für angemessen. Deswegen hatte er gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Helms meint, dass das Gericht bei der Strafzumessung die "Beeinträchtigungen" durch die Auslieferungshaft des Geistlichen in Südafrika und die Untersuchungshaft seines Mandanten nicht ausreichend berücksichtigt habe. Pfarrer K. lebte nach den Taten, die er zwischen 2001 und 2006 als Pfarrer in Lobberich begangen hatte, bis Juli 2014 in Südafrika. Auch dort wurden ihm Übergriffe auf Kinder vorgeworfen, die Anklage wurde jedoch fallen gelassen, da inzwischen ein internationaler Haftbefehl und ein Auslieferungsantrag wegen der Taten in Deutschland vorlagen.

Der BGH teilte nun mit, dass die "Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen."

(msc)
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