TÖnisvorst Raubmordprozess: Milde Strafe für 23-jährige Angeklagte gefordert

TÖnisvorst · Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hat sich gestern für eine milde Strafe der wegen Mordes an einem Rentner in Tönisvorst angeklagten Madonna R. ausgesprochen. Sie glaube der jungen Frau, dass sie keinerlei grobe Gewalt angewendet habe. Außerdem müsse einem so jungen Menschen die Chance gegeben werden, sich zu sozialisieren.

In der seit Anfang 2015 dauernden Untersuchungshaft habe die Angeklagte viel Zeit gehabt, über ihr Verhalten nachzudenken. Sie sei damals naiv gewesen und habe gedacht, es gehe nur um einen Einbruch. Dass dabei ein Mensch zu Tode kommt, habe sie nicht gewollt. Madonna R. habe beteuert, nicht "Hand angelegt" zu haben. Die Mitangeklagten, die unter anderem sagte, sie habe den Elektroschocker eingesetzt, hätten sie aus persönlichen Motiven belastet. So beispielsweise der zur Tatzeit minderjährige Meto K. Dieser habe sich gekränkt gefühlt, weil sie ihn abwies, und sich durch falsche Angaben rächen wollen. Mit dem ganzen Tatgeschehen habe die junge Frau sich inzwischen auseinandergesetzt und sei bereit, zu büßen. Eine langjährige Freiheitsstrafe, wie sie bereits vor einer anderen Kammer des Krefelder Landgerichts verhängt wurde, sei aber keinesfalls angemessen.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach sich für eine deutlich niedrigere Strafe aus, die im offenen Vollzug vollstreckt werden könne. Nur so könne man sie vor den "negativen Einflüssen der Subkulturen in der Haft" schützen. Die 23-Jährige war schon in jungen Jahren aufgefallen und ist bereits in mehreren Ländern vorbestraft. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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