Willich "Sittenwidrig": VW muss Diesel-Golf zurücknehmen

Willich · Das Krefelder Landgericht verurteilt die Volkswagen AG im Rahmen des Abgasskandals. Ein Willicher hatte geklagt.

Es ist eine schallende juristische Ohrfeige, die der VW-Konzern jetzt vom Krefelder Landgericht erhalten hat. Die Richter verurteilten die Volkswagen AG, wegen "sittenwidriger Täuschung" einem VW-Diesel-Kunden aus Willich im Rahmen des Abgasskandals den Kaufpreis abzüglich Fahrleistung zu erstatten. "Im Unterschied zu ähnlichen Fällen richtet sich dieses Urteil nicht gegen einen VW-Händler, sondern gegen den Volkswagenkonzern selbst", erklärte Rechtsanwalt Bernhard Kinhold. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", ergänzt der Jurist der Anwaltskanzlei Hasler Kinold, die den Willicher Kläger vertreten hat. Volkswagen habe die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.

Ebenfalls ungewöhnlich sind daneben die deutlichen Worte gegen den Autobauer, die das Landgericht in der Urteilsbegründung gefunden hat. Ausgangspunkt ist der Kauf eines VW Golf, Comfortline mit Blue Motion Technology, 1,6 Liter, TDI, 77 kw (105 PS) zu einem Preis von 29.910 Euro bei einem Krefelder Händler. In das Fahrzeug eingebaut ist ein Dieselmotor vom Typ EA189 EU 5, bei dem das Kraftfahrt-Bundesamt (Bescheid vom 15.10.2015) zu dem Ergebnis kam, dass diese Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet seien und die zu entfernen sei. Auch sollten geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit ergriffen werden.

In der Folge forderte Kinold im Namen seines Mandanten die Volkswagen AG schriftlich zur Zahlung von Schadensersatz, abzüglich einer Nutzungsentschädigung und Rückgabe des Fahrzeugs auf. "Die Beklagte lehnte das ab und verwies auf eine beabsichtigte Rückrufaktion", so der Rechtsanwalt. Ein zwölf Monate später angebotenes Software-Update lehnte wiederum der Autobesitzer ab.

In seinem Urteil vom 28. Februar 2018 (7 O 10/17) folgt das Landgericht der Argumentation des Klägers. Der hatte behauptet, wenn er von der "unzulässigen Abschalteinrichtung" gewusst hätte, hätte er den Golf - der inzwischen knapp 95.000 Kilometer gefahren ist - nicht gekauft. Dem Wagen drohe mangels EU-Typengenehmigung die Stilllegung und aufgrund der Manipulation habe das Fahrzeug einen erheblichen Wertverlust erlitten. "Die Schädigung durch die Beklagten sei vorsätzlich erfolgt. Das Verhalten sei sittenwidrig gewesen." Bei dem Abgastest sei dem Prüfer "vorgegaukelt" worden, die Abgaswerte entsprächen den gesetzlichen Bestimmungen.

Die VW AG beruft sich hingegen darauf, dass es keine gesetzliche Vorgabe gebe, dass die Emmissionswerte im normalen Straßenverkehr und nicht bei dem Test einzuhalten seien. Das Gericht sieht das anders: Es hält die Abschalteinrichtung für sittenwidrig und gibt dem Kläger Recht.

(jon)
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