TÖnisvorst Vernehmung soll korrekt verlaufen sein

TÖnisvorst · Im Prozess um den St. Töniser Raubmord sagte gestern ein Kripo-Mann aus.

/ KREFELD (BL) Das Landgericht hat gestern im St. Töniser Raubmord-Prozess einen weiteren Antrag der Verteidigung abgelehnt. Die Vernehmung des Polizeibeamten sei zulässig. Auch bezüglich des Angeklagten Murat C. seien keine "verbotenen Verhandlungsmethoden" ersichtlich. Es gehe aus den Unterlagen hervor, dass er ordnungsgemäß belehrt wurde. Mit der gegenteiligen Behauptung hatte die Verteidigung eine weitere Aussage vor Gericht verhindern wollen.

Der Kriminalhauptkommissar hatte damals den 22-jährigen Tatverdächtigen vernommen, der im vergangenen Jahr im ersten Prozessdurchlauf wegen Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen schuldig gesprochen wurde. Murat C. war im Januar 2015 am frühen Morgen in der Wohnung einer Freundin festgenommen worden. Ihm wurde ein Beschluss über die Durchsuchung seiner Wohnung sowie über die Sicherstellung seines Autos überreicht. Eine Speichelprobe habe er freiwillig abgegeben. "Danach machte er direkt Angaben zum Sachverhalt", berichtete der Beamte. Jede Seite der Vernehmung sei sofort ausgedruckt und ihm zur Überprüfung vorgelegt worden.

Er habe den Angeklagten drei mal vernommen, sagte der Zeuge. Jedes mal habe man ihn erneut über seine Rechte belehrt. Der Mann habe Angaben machen wollen und sich zu den Vorwürfen wie folgt eingelassen: Er habe sich am Tattag in Straelen mit anderen getroffen. Er wusste auch, dass man einen Einbruch verüben will. Der Onkel eines der Angeklagten habe den Tipp gegeben, dass dort viel Geld zu holen ist. Er selber habe zuvor gesagt, er wolle nicht mitmachen. Da sei er unter Druck gesetzt worden. Einer der Angeklagten habe ihn mit dem Elektroschocker traktiert und gedroht, dass seiner Familie etwas passieren würde, falls er nicht mitmache. Danach sei er mit drei weiteren Angeklagten in das Haus des Rentners gegangen und habe den Rentner bewacht. Geschlagen, getreten und den Elektroschocker eingesetzt hätten aber nur Madonna R. und Meto K.. "Klar, das war mir bewusst", sagte er auf die Frage des Beamten, ob er wusste, dass der 81-Jährige sterben kann.

(bil)
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