Stadt Willich Wer hat hier eigentlich Vorfahrt?

Stadt Willich · Manche Autofahrer, Fußgänger und Fahrradfahrer wissen nicht, wie sie sich auf der neuen Verkehrsfläche an der Kirche in Anrath verhalten sollen. Jeder fühlt sich im Recht, was die Vorfahrt angeht.

 Die Pflasterung auf der Fahrbahn bedeutet nicht, dass hier die Fußgänger Vorrang haben. Josef Schmidt und Armin Printzen von der Stadt Willich (am Fahrradständer, von links) appellieren an die Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer.

Die Pflasterung auf der Fahrbahn bedeutet nicht, dass hier die Fußgänger Vorrang haben. Josef Schmidt und Armin Printzen von der Stadt Willich (am Fahrradständer, von links) appellieren an die Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer.

Foto: Kaiser

Die Situation ist typisch: Eine ältere Dame schiebt ihr Fahrrad von der Straßenseite Anrather Kirche in Richtung Fußgängerzone auf die Fahrbahn, obwohl sich ein gut sichtbarer Wagen mit Tempo 20 von der Schottelstraße her nähert. Der Autofahrer fährt langsam und vorsichtig weiter, während sich die Radfahrerin aufregt, wenngleich sie nur diesen einen Wagen abwarten muss, bevor sie die Straße weiter queren kann. "Der hätte doch halten müssen. Ich habe doch Vorfahrt", empört sich die Frau und schickt direkt den Wunsch nach einem Zebrastreifen, wie er einst an dieser Stelle in Anrath zu finden war, hinterher.

Mit der neuen, umgestalteten Fläche zwischen Schottelstraße und Viersener Straße, dem Bereich Anrather Markt und Kirchplatz, haben die Verkehrsteilnehmer teilweise Probleme. Jeder fühlt sich im Recht, was die Vorfahrt angeht. Der Fußgänger oder Radfahrer meint, der Autofahrer müsste für ihn halten, und der Autofahrer seinerseits sieht sich als vorfahrtsberechtigt. "Es war vor dem Umbau eine Tempo-30-Zone und ist nun eine Tempo-20-Zone geworden. Wir haben uns aufgrund der häufigen Fußgängerquerungen zu diesem Schritt entschieden. Es ist aber kein verkehrsberuhigter Bereich wie in einer Spielstraße", erklärt Josef Schmidt vom Team der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Willich.

Die geänderte Pflasterung, die den üblichen Asphalt in diesem Bereich ablöst, hat dabei auch nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun. Es ist eine rein optische Angelegenheit für die Fahrbahn und soll helfen, den Autofahrer auf die Tempo-20-Zone aufmerksam zu machen, so wie die ebenfalls aufgestellten Verkehrshelfer-Schilder auf den Schülerlotseneinsatz hinweisen. Aber es heißt im Umkehrschluss nicht, dass hier Fußgänger und Radfahrer Vorfahrt haben. Im Juni durchgeführte Messungen mit dem Seitenradarmessgerät, das das Verkehrsgeschehen aufzeichnet, haben ergeben, dass sich die Autofahrer zu 90 Prozent an die Geschwindigkeit halten und dass auch für Fußgänger und Radfahrer genügend Querungsmöglichkeiten gegeben sind. "Eine gegenseitige Rücksichtnahme würde allen Problemen ersparen, und das gilt für alle Verkehrsteilnehmer", betont der städtische Verkehrsplaner Armin Printzen.

So sollte weder der Fußgänger eine Querung erzwingen, indem er auf die Straße tritt, wenn sich ein Fahrzeug nähert, noch ein Autofahrer zu schnell fahren oder einen schon auf der Mitte der Straße befindlichen Fußgänger am Weitergehen hindern. Dem inzwischen von etlichen Bürgern laut geäußerten Wunsch nach einem Zebrastreifen können weder Schmidt noch Printzen nachvollziehen. "Man richtet ja gerade Tempo-20-Zonen ein, um häufigen Fußgängerquerungen Rechnung zu tragen.

Eine solche Zone erübrigt einen Zebrastreifen", informiert Schmidt. Wichtig ist den beiden hingegen, nochmals deutlich zu machen, dass diese Straße die Funktion hat, den Verkehr fließen zu lassen, und es sich nicht um eine Straße mit Aufenthaltsfunktion handelt und dass in diesem Bereich nicht geparkt werden darf.

(tref)
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