Stadt Willich Willicher verging sich an seiner Stieftochter

Stadt Willich · Das Krefelder Landgericht hat einen Mann aus Willich wegen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Jugendkammer sah elf der zwölf angeklagten Taten als erwiesen an. Die Aussage des Opfers und das Gutachten einer Sachverständigen hatten überzeugt.

Die Gutachterin hatte die Schilderungen des Mädchens als im Wesentlichen nachvollziehbar beurteilt. Die heute 16-Jährige machte ihre Aussage in Abwesenheit des Angeklagten. Auch die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen. Die Sachverständige folgerte nach Gesprächen mit dem Opfer, dass weder die Erinnerungsfähigkeit zu bemängeln noch von einer falschen Belastung auszugehen sei. Das Mädchen habe die Übergriffe durch den damaligen Stiefvater tatsächlich erlebt. Es sei auch keinesfalls so, dass es einen anderen Täter gebe und die Erlebnisse lediglich auf den Angeklagten projiziert würden. Des Weiteren habe es sich nicht um normale Zuwendungen gehalten, die das Mädchen möglicherweise falsch interpretierte. Der 50-Jährige stritt die Vorwürfe bis zuletzt ab.

Die Mutter des Mädchens hatte angegeben, nicht gemerkt zu haben, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte sich ihrer Tochter immer wieder sexuell genähert hatte. Das habe sie ihr erst in einem Urlaub anvertraut. Das Gericht wertete strafverschärfend, dass der 50-Jährige das besondere Vertrauensverhältnis ausgenutzt hatte. Er sei daher nicht nur wegen Kindesmissbrauchs, sondern tateinheitlich wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft beantragt. Dem schloss sich die Nebenklage an. Die Verteidiger dagegen hatten keinen Nachweis für die Übergriffe gesehen und einen Freispruch beantragt.

(bil)
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