Stadt Willich Windpocken: Neusser Flüchtlinge in Willich

Stadt Willich · Ende der Woche werden voraussichtlich rund 200 Flüchtlinge, die möglicherweise Kontakt zu an Windpocken erkrankten Personen hatten, von der Zentralen Unterbringungseinheit in Neuss in die für 250 Personen ausgelegte Asylbewerbernotunterkunft im ehemaligen Willicher Katharinen-Hospital verlegt. Willich ist eine Zweigstelle der Einrichtung in Neuss, die bis zu 500 Menschen aufnehmen kann. Hintergrund: Im Moment kann nur die Hälfte der 500 Plätze in Neuss belegt werden, weil das Haus wegen Windpockenerkrankungen von Bewohnern unter einem Aufnahmestopp steht. Eine Kapazität, die angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen dringend benötigt wird. "Wir wollen deshalb einen Tausch mit einer anderen, kleineren Einrichtung vornehmen", kündigt Jörg Unkrig, Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, an. Durch die Verlegung der sogenannten Kontaktpersonen in die kleinere Einrichtung in Willich kann diese Lücke minimiert werden.

Martina Kruß, Amtsärztin des Kreisgesundheitsamtes Viersen, betont, dass es sich bei den 200 Flüchtlingen nicht um Menschen handelt, die selbst an Windpocken erkrankt sind. Da im Flüchtlingsheim in Neuss aber Fälle von Windpocken aufgetreten sind, dürfen alle Personen, die mit den Erkrankten Kontakt gehabt haben könnten und die nicht geimpft sind oder in ihrem Leben noch nicht an Windpocken erkrankt waren, nicht einzeln in andere Gemeinschaftsunterkünfte verlegt werden - man spricht von einem "Verlegungsverbot". Die Verlegung aller Kontaktpersonen gemeinsam sei jedoch möglich und sinnvoll, so Kruß. "Von den Kontaktpersonen geht keine Gefahr aus, solange sie nicht erkrankt sind. Man will sie aber nicht einzeln in andere Asylbewerberheime verlegen, um ein Aufflackern der Windpockenfälle zu verhindern", erklärt Kruß die Vorsichtsmaßnahmen. Insofern handele es sich auch nicht um eine Quarantäne im eigentlichen Sinne. Denn die Flüchtlinge dürfen sich frei bewegen und die Einrichtung verlassen. Zwar könne man auch schon ein bis zwei Tage vor Ausbruch der Krankheit ansteckend sein, dieses Restrisiko könne man jedoch in Kauf nehmen, da nicht 200 Personen gleichzeitig "eingesperrt" werden könnten. Zudem sei die Gefährlichkeit von Windpocken nicht etwa mit der von Masern gleichzusetzen. Das Verlegungsverbot gilt bis zum 15. August, da dann vier Wochen seit der Erkrankung des ersten Kindes vorüber sind. Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen der Infektion und dem Auftreten der ersten Symptome, liegt laut Robert-Koch-Institut bei acht bis 28 Tagen.

Zwischen Ende Februar und Anfang März dieses Jahres hatte es in der Notunterkunft in Willich drei Fälle von Windpocken gegeben. Die Kinder wurden isoliert untergebracht.

(RP)
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