Wülfrath Politik organisiert Asylheime neu

Wülfrath · Der Stadtentwicklungsausschuss will die Wilhelmstraße aufgeben und die Kastanienallee ausbauen.

Zwei Anträge der CDU beschäftigten jetzt den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung: Die Christdemokraten wollen erstens, dass das Gebäude Wilhelmstraße 76 unverzüglich als Unterkunft aufgegeben und am Markt zum Verkauf angeboten wird.

Dazu nahm Kämmerer Rainer Ritsche nun im Ausschuss Stellung: Er verwies darauf, dass es bereits einen entsprechenden Ratsbeschluss gibt und die Verwaltung das Gebäude schnellstmöglich freiziehen will. Das sei innerhalb von vier bis sechs Wochen machbar. Lediglich die Notbeheizung müsse an bleiben.

Ritsche geht davon aus, dass die Immobilie "Mitte des Jahres, wenn die Unterkunft Kastanienallee fertiggestellt ist", angeboten werden kann.

Der zweite Antrag der CDU bezieht sich auf die Kastanienallee. Zur Erinnerung: Die Stadt Wülfrath hat das alte evangelische Gemeindehaus gekauft und wird es für rund 700.000 Euro umbauen. Dort soll eine neue Unterkunft für bis zu 90 Flüchtlinge geschaffen werden. Die Fraktion hatte beantragt, den Beschluss zum Ausbau der Unterkunft zurückzunehmen und das Gebäude stattdessen zu verkaufen. Zur Begründung hieß es, dass es problematisch sei, über zwei Millionen Euro in ein 50 Jahre altes Gebäude zu stecken. Zu diesem Antrag verwies die Verwaltung auf eine schriftlich vorliegende Stellungnahme des Sozialamts und vom Amt für Statistik, das die Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Blick hat. Demnach dient die Unterkunft Kastanienallee als Ersatz für die beiden aufgegebenen Unterkünfte Wilhelmstraße und Unter den Eschen und wird gebraucht. Niemand wisse, wie viele Flüchtlinge per Familiennachzug demnächst nach Wülfrath kämen, und die neue Unterkunft sei familiengeeignet.

Die Mehrheit im Ausschuss wollte das Thema nicht weiter diskutieren. Reiner Heinz (WG) kritisierte: "So ein Antrag ein halbes Jahr nach der Beschlussfassung ist eine Verschwendung von Lebenszeit." Der Antrag wurde abgelehnt.

(ilpl)
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