Xanten Baby-Prozess: Mutter schützt Angeklagten

Xanten · Er ist ihre große Liebe: Zwei Stunden befragte Richter Knickrehm am Donnerstag am zweiten Verhandlungstag auf der Schwanenburg in Kleve die 27-jährige Mutter des drei Monate alten Säuglings, den ihr Lebensgefährte und Vater des Kindes am 11. Juli des vergangenen Jahres zu Tode geschüttelt haben soll.

Kinder misshandelt: Prozess gegen Vater beginnt
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Der Angeklagte soll auch den Zwillingsbruder, die kleine gemeinsame Tochter (heute 20 Monate) und ihren jetzt dreijährigen Sohn aus erster Ehe misshandelt haben.

Die junge Frau, die mit 16 das erste ihrer sieben Kinder zur Welt gebracht hat - vier mit ihrem Ex-Ehemann, drei mit dem Angeklagten -, stellt sich immer wieder schützend vor den 30-Jährigen, schildert ihn als fürsorglichen Vater. Sie habe nie Anlass gehabt zu glauben, dass er roh mit den Kindern umgeht. "In meiner Gegenwart war er immer lieb und nett zu den Kindern."

Sie will auch die blauen Flecken beim Zwillingsbrüderchen nicht gesehen haben. Blaue Flecke, kreisförmig auf der Brust wie ein Abdruck eines Schlagringes - "die kann man nicht übersehen, wenn man ein Baby wickelt", hält Richter Knickrehm ihr vor. Genauso wenig wie das großflächige Hämatom an der Schläfe bei ihrem heute Dreijährigen und das an der Wange der kleinen, damals gerade mal vier Monate alten Tochter.

Der Junge sei immer wieder hingefallen, gestolpert, sei tollpatschig gewesen. Was die Hämatome bei dem Mädchen angeht, habe sie dem Kindsvater geglaubt, dass sie "auf Bauklötzen gelegen und geschlafen" habe. Genauso wie sie keinen Grund gehabt hätte anzuzweifeln, dass ihr kleiner Sohn (15 Kilogramm) tatsächlich auf den Oberschenkel des Mädchens (fünf Kilo) gefallen sei.

Sicher, der Angeklagte sei auch ihr gegenüber im Streit mal handgreiflich geworden, habe einen Aschenbecher oder Trinkflaschen nach ihr geworfen und sie auch getroffen. Aber wenn er dann beteuerte, das komme nicht wieder vor, habe sie ihm geglaubt. "Er war meine große Liebe. Er war da, wenn ich ihn brauchte, er hat mir zugehört."

Mit gesenktem Blick, scheinbar regungslos, die Augen auf einen imaginären Punkt gerichtet, verfolgt der Angeklagte die Vernehmung von "Frau U". Nur einmal hebt er den Kopf: Als sie ihn unter Tränen ruft: "Guck mich an: Warum bist du nicht mitgefahren ins Krankenhaus? Es ist unser Sohn!" Sie meint den 11. Juli 2014, als der kleine Sohn mit Blaulicht ins Krankenhaus gebracht wurde und um sein Leben kämpfte.

Der Prozess wird am 22. Januar fortgesetzt.

(RP)
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