Sonsbeck Betrunken auf die Autobahn gelaufen

Sonsbeck · Auf der A 57 zwischen Sonsbeck und Alpen lief im September vergangenen Jahres ein Betrunkener über die Fahrbahn und verursachte einen Unfall. Jetzt sollte sich der 61-Jährige wegen Straßenverkehrsgefährdung, einer Trunkenheitsfahrt und wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Das Rheinberger Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Haft auf Bewährung.

Das Gericht hatte Schwierigkeiten bei der Aufklärung. Der 61-Jährige war allein unterwegs und konnte sich an nichts erinnern. Nicht einmal der Tagesablauf vor dem Unfall sei ihm im Gedächtnis geblieben. "Ich weiß nichts davon", sagte er der Richterin. Ein Pkw-Fahrer hatte dem Mann nicht mehr ausweichen können und den Fußgänger erfasst. Der 61-Jährige hatte im Koma gelegen, mehrere Brüche davongetragen und musste fast zwei Monate lang im Krankenhaus bleiben.

Zum Gericht kam er mit einem Arm in der Schlinge. Der Unfall habe auch zu einem Nervenabriss in der Schulter geführt, sagte er. Den Arm könne er nicht richtig bewegen. "Es ist möglich, dass ich ein paar Bier getrunken habe", sagte er. Nachträglich habe er den Tagesverlauf nicht rekonstruieren können, da er alleine lebe. Es handele sich um seinen Pkw, der auf dem Seitenstreifen der Autobahn stand, bestätigte er. Auch der 38-Jährige, der den Mann später auf der Autobahn erfasste, hatte keine Erklärung für dessen plötzliches Auftauchen. Er sei mit etwa 100 km/h unterwegs gewesen, als er den Mann auf der Fahrbahn bemerkte. Der Mann sei mit erhobenen Armen auf die Fahrbahnmitte zugelaufen. Alles ging so schnell, dass er nicht mehr ausweichen konnte. Das Gericht verurteilte den 61-Jährigen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Führerschein zu der Bewährungsstrafe. Außerdem wurde eine Führerscheinsperre verhängt. Der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs ließ sich nicht erhärten.

(bil)
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