Xanten Bewährungsstrafe nach Oktoberfest-Schlägerei

Xanten · Anderthalb Jahre Haft auf Bewährung lautete das Urteil gegen einen Mann, der auf dem Xantener Oktoberfest einen anderen Gast mit einem Bierkrug schlug. Das Opfer wurde schwer verletzt. Der Angeklagte wollte sich nicht zu der Tat bekennen.

Er gab an, er könne sich an den fraglichen Zeitpunkt nicht erinnern. Dass er Gewalt anwendete, könne er allerdings nicht glauben. Die Berufungskammer in Moers wertete dies als reine Schutzbehauptung. Die Berufung des Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil wurde verworfen. Die Kammer folgte sogar der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer höheren Strafe als sie vor dem Rheinberger Amtsgericht verhängt wurde. Die schweren Verletzungen waren der Hauptgrund dafür. "Die Nase war fast abgerissen", brachte der Richter die Folgen des Schlags mit dem Bierkrug in das Gesicht des Opfers auf den Punkt. Der junge Mann sei zwei Mal operiert worden und habe entstellende Narben zurückbehalten. Obwohl der Vorfall schon über zwei Jahre zurückliegt, habe er noch Beschwerden.

In der zweitägigen Hauptverhandlung vor der Berufungskammer habe sich herausgestellt, dass der Angeklagte der Täter war. Zunächst habe es zwischen der Gruppe des Angeklagten und der des Opfers verbale Auseinandersetzungen gegeben. Grund dafür war, dass das Opfer auf der Bank der anderen Gruppe stand. Nach einem Wortgefecht und Drohgebärden sei der Nebenkläger von der Bank gefallen. Als er wieder aufstehen wollte, habe der Angeklagte zugeschlagen. Zeugen schilderten, dass er über den Tisch sprang, nach einem Krug griff und damit zuschlug. Trotz der Alkoholisierung des Angeklagten könne man keinesfalls einen minder schweren Fall annehmen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die erheblichen Verletzungen sprechen dagegen. Zugute halten müsse man dem Angeklagten allerdings, dass er nicht vorbestraft ist. Der Strafrahmen bei gefährlicher Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

(bil)
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