Xanten Das muss man bei der Wahl beachten

Xanten · Nicht nur Erstwähler haben Fragen zu den Abläufen bei der Landtagswahl. Damit morgen alles glatt läuft und keine Stimme verloren geht, haben wir die wichtigsten Antworten für unsere Leser zusammengetragen.

Morgen wird gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen (also seit dem 28. April 2017) eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten. Diese NRW-Bürger dürfen ab 8 Uhr in ihrem jeweiligen Wahllokal ihre Stimme abgeben und damit die Landespolitik der kommenden fünf Jahre mitbestimmen.

Doch bleiben bei jedem Urnengang Fragen. Wir klären die wichtigsten. Wie viele Stimmen habe ich? Es heißt, dass man bei der Wahl "sein Kreuzchen" macht. Das ist jedoch nicht korrekt. Bei der Landtagswahl (und auch bei der Bundestagswahl im September) haben Wähler die Möglichkeit, gleich zwei Kreuzchen zu setzen - für die Erst- und die Zweitstimme. Erststimme? Mit der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels) wird ein Direktbewerber einer Partei des Wahlkreises gewählt.

Es handelt sich um eine "Personenwahl". Zweitstimme? Die Zweitstimme dient der Sitzverteilung im Landtag. Sie bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse und die Möglichkeiten der Mehrheits- und Koalitionsbildung im Düsseldorfer Parlament. Muss ich beide Male dieselbe Partei ankreuzen? Nein. Sie dürfen mit Ihrer Erststimme Ihren bevorzugten Kandidaten jeglicher Partei bestimmen.

Und mit Ihrer Zweitstimme können Sie einer völlig anderen Partei Ihr Kreuzchen geben. Man spricht in dem Fall auch vom "Stimmensplitting". Was passiert, wenn ich nur eine Stimme oder aber mehr als zwei abgebe? Wenn Sie nur eine Stimme abgeben, ist auch nur diese Stimme gültig. Die nicht abgegebene Stimme ist ungültig. Ebenso ist eine Stimme ungültig, wenn Sie beispielsweise mehrere Bewerber oder Parteien angekreuzt haben.

Darf ich auch Punkte, Häkchen, Kreise etc. statt Kreuzchen machen? Entscheidend für die Stimmabgabe ist, dass durch die Kennzeichnung Ihres Stimmzettels Ihr Wille eindeutig zu erkennen ist. Eine andere Kennzeichnung als Kreuzchen ist daher durchaus möglich. Das Anbringen eines Fragezeichens hingegen, macht die Stimmabgabe ungültig. Was muss ich mitbringen zur Wahl? Zur Wahl bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit.

Ich habe meine Wahlkarte verloren. Sie können von Ihrem Wahlrecht auch ohne Ihre Wahlbenachrichtigung Gebrauch machen. Dazu legen Sie einfach Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Ich habe den Personalausweis vergessen. In der Regel reicht die Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung aus. Sie können sich auch durch Vorlage Ihres Führerscheins ausweisen. Wie finde ich mein Wahllokal? Mit Ihrer Wahlbenachrichtigung wurde Ihnen auch die Adresse Ihres Wahllokals schriftlich mitgeteilt.

Sie haben aber desweiteren die Möglichkeit, auf der Internetseite der jeweiligen Stadt zu suchen. Viele Kommunen bieten dort den "Wahllokalfinder" an. Kann ich noch eine Briefwahl machen? Briefwahlunterlagen können normalerweise bis zum Freitag, also gestern, vor dem Wahltag, 18 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen (z. B. Erkrankung) gilt das aber auch noch am Wahltag bis 15 Uhr. Der Wahlbrief muss spätestens bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da um die Uhrzeit der Wahlakt abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Was sind diese "besonderen Fälle"? In den besonderen Fällen des so genannten "selbstständigen Wahlscheins", das heißt für einen Wahlberechtigten, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, ist die Erteilung des Wahlscheins an eine der folgenden Voraussetzungen geknüpft: Er muss nachweisen, dass er ohne Verschulden die Einspruchsfrist (zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis) versäumt hat, oder aus einem von ihm nicht vertretbaren Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde oder seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl ist erst nach der Einspruchsfrist entstanden (z.

B. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit). Was mache ich, wenn ich plötzlich krank werde, oder anderweitig verhindert bin? Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, kann ausnahmsweise bis dahin auch ein "unselbstständiger Wahlschein" beantragt werden. Darf ich öffentlich (vor der Kabine) wählen? Nein. Ihre Stimme darf nur geheim hinter der Wahlkabine abgegeben werden. Darf ich jemanden, zum Beispiel mein Kind, mit in die Kabine nehmen? Jeder Wähler darf sich nur allein hinter die Wahlkabine begeben.

Niemand darf erkennen, wie Sie gewählt haben. Eine Ausnahme von der persönlichen Stimmabgabe ist bei einem Wähler zu machen, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen. Er darf eine Vertrauensperson um Hilfe bitten. Die Hilfsperson ist ebenfalls zur Geheimhaltung ihrer Kenntnisse verpflichtet. Darf ich meinen eigenen Stift benutzen? In jeder Wahlkabine ist mindestens ein - nicht radierfähiger Schreibstift - bereitgelegt.

Sie können aber auch Ihren eigenen Stift nutzen, solange dieser sich nicht entfernen lässt. Darf ich Fotos (mit dem Handy) in der Wahlkabine machen? In der Wahlkabine, insbesondere von der Stimmabgabe, dürfen keine Fotos gemacht werden. Bis wie viel Uhr kann ich meine Stimme abgeben? Die Wahllokale sind t 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.

(RP)
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