Xanten Dauercamper droht Zwangsräumung

Xanten · Seit 1989 genießt Günter Mollenhauer das Leben auf dem Campingplatz in Wardt. Sein Vertrag wurde nicht verlängert.

 Günter Mollenhauer auf seinem Lieblingsplatz hinter seinem Wohnmobilheim. Mit seiner Lebensgefährtin will er dort wohnen, "bis wir nicht mehr können". Heute geht es vor dem Amtsgericht in Rheinberg um die drohende Zwangsräumung.

Günter Mollenhauer auf seinem Lieblingsplatz hinter seinem Wohnmobilheim. Mit seiner Lebensgefährtin will er dort wohnen, "bis wir nicht mehr können". Heute geht es vor dem Amtsgericht in Rheinberg um die drohende Zwangsräumung.

Foto: Möwius

Günter Mollenhauer droht die Vertreibung aus dem Paradies. Aus seinem ganz persönlichen Paradies, das er sich in den vergangenen Jahren rund um seine Holzhütte auf dem Campingplatz in Wardt eingerichtet hat. Heute geht es vor dem Amtsgericht in Rheinberg im Sitzungssaal 125 um 10.30 Uhr um die Räumungsklage der Schomberg Freizeit- und Erholungspark Xanten GmbH und Co KG gegen "Xantens berühmtesten Dauercamper", wie unsere Redaktion Mollenhauer, der als Fragesteller in so gut wie jeder Ratssitzung in der Domstadt eine Art Kultstatus genießt, bereits 2007 nannte. 2004 schlug Ratsmitglied Richard Lipp (damals Grüne, heute Linke) sogar vor, Mollenhauer zum Ehrenbürger Xantens zu machen.

Seit 1989 ist der heute 84-Jährige Pächter in Wardt. Zunächst stand sein Campingwagen auf dem Grundstück, daraus wurde dann ein Wohnmobilheim. Seine Wohnung in Moers gab er auf, Xanten wurde seine neue Heimat. Im Oktober 2015 erreichte ihn dann ein Brief des Betreibers. Es werde keinen weiteren Mietvertrag geben, mit Jahresende 2016 ende das Pachtverhältnis. Trotz mehrfachen Widerspruchs Mollenhauers blieb der Betreiber bei seiner Auffassung. Eine besondere Begründung gab es zunächst nicht. In einem Schriftsatz zur Gerichtsverhandlung heißt es nun, dass auf den beiden Grundstücken ein Kinderspielplatz eingerichtet werden soll.

Nun hofft Mollenhauer auf juristische Hilfe. Dass das nicht einfach wird, hat ihm sein Rechtsanwalt, Gisbert Moritz aus Moers, schon frühzeitig erläutert. Ende 2016 schrieb er von einer "für Sie sehr unangenehmen Rechtssituation". Er befinde sich in einem vertragslosen Zustand, ohne politischen Druck könne man den Verpächter nicht zwingen, einen Anschlusspachtvertrag abzuschließen.

Im Kampf um Mollenhauers Verbleib auf dem Campingplatz führt sein Anwalt nun den altersbedingten Gesundheitszustand an. "Die Räumung seines Lebensmittelpunktes in Xanten" stelle eine unmenschliche soziale Härte für ihn dar. "Wir sind daher der Auffassung, dass die an sich nur für das Wohnungsrecht geltende Sozialklausel" auch in diesem Fall Berücksichtigung finden müsse, argumentiert Moritz. Zudem beruft er sich auf die "Frage von Treu und Glauben", wonach die Gegenseite verpflichtet wäre, Mollenhauer einen Anschlussvertrag anzubieten.

Xantens Politik und Verwaltung halten sich in der Angelegenheit zurück. In der Ratssitzung im Dezember erklärte Bürgermeister Thomas Görtz Mollenhauer, er verstehe zwar seine "sehr schwierige Situation", aber es gehe um ein privatrechtliches Vertragsverhältnis. Das sei keine Angelegenheit der Stadt oder des Bürgermeisters, auch wenn das Gelände gemeinschaftliches Eigentum des Kreises Wesel und der Stadt sei. Das Nießbrauchrecht bestehe für die FZX, die den Campingplatz verpachtet hat.

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(RP)
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