Xanten Den Zahnarzt nicht bezahlt

Xanten · Das Verfahren wegen Betrugs gegen eine 44-jährige Xantenerin endet mit Geldstrafe. Trotz einer Privatinsolvenz hatte sie eine teure Behandlung in Anspruch genommen. Es ging um 3000 Euro.

Trotz einer Privatinsolvenz hat eine Xantenerin eine teure Zahnbehandlung in Anspruch genommen. Jetzt musste sie sich wegen Betrugs vor dem Rheinberger Amtsgericht verantworten. Weil sie ihren Einspruch zurücknahm, kam sie mit einer Geldstrafe davon.

Vor über zwei Jahren hatte die Frau eine zahlungspflichtige Behandlung in Anspruch genommen. Nachdem die Krankenkasse einen kleinen Anteil zahlte, blieben 3000 Euro offen. Vor Gericht beteuerte die 44-Jährige, sie habe nicht betrügen wollen. Sie sei unverschuldet in eine Notlage geraten. Unter anderem machte sie einen Einbruch verantwortlich, bei dem ihre Geldkassette gestohlen worden sei.

Durch geschickte Befragung wurde aber vor Gericht ein Erklärungsansatz nach dem anderen entkräftet. Schon zwei Jahre, bevor sie den Behandlungsvertrag unterschrieb, hatte die Xantenerin Insolvenz angemeldet, stellte sich heraus. Da sei es nicht zu erwarten, dass es Vermögen gab, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Die Xantenerin machte daraufhin den Einbruch in ihrem Haus für ihre Zahlungsunfähigkeit verantwortlich. Das Gericht wollte den Zusammenhang zwischen dem möglichen Diebstahl von 1000 Euro und der offenen Rechnung allerdings nicht als plötzliche Notlage werten. "Da wussten Sie doch schon, dass Sie nichts mehr haben!", konterte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Diebstahl soll nämlich ein Jahr vor dem Zahnarztbesuch gewesen sein.

Nach vergeblicher Überzeugungsarbeit der Angeklagten wartete ihr Ehemann aus dem Zuschauerraum mit Erklärungen auf. Er habe eine Ratenzahlung mit dem Zahnarzt vereinbart, sei aber krank geworden. Eine Krankheit spreche kaum gegen Ratenzahlungen, schließlich habe der Ehemann ja weiterhin Geld bezogen, wurde das nächste Argument entkräftet.

Der Zahnarzt selbst bestätigte vor Gericht, dass bisher keine Rate bei ihm eingegangen ist. Die Richterin folgerte: "Wenn man nichts hat, kann man sich auch nichts anschaffen. Aus der Nummer kommen Sie auch durch Ihre Einlassung nicht raus." Die Angeklagte nahm nach dem Hinweis, dass die per Strafbefehl verhängten 600 Euro Strafe ohnehin zu milde seien, ihren Einspruch zurück.

(bil)
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