Xanten Erneut Hausdurchsuchung in Sachen DBX im Xantener Rathaus

Xanten · Laut Staatsanwalt Neifer wurde der Anfangsverdacht nicht ausgeräumt. Das Arbeitsgericht Wesel verhandelt am Donnerstag den Fall Reintjes gegen DBX.

Erneut gab es gestern im Xantener Rathaus in den Büros des Dienstleistungsbetriebs Stadt Xanten (DBX) sowie in Privatwohnungen eine Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Kleve und Beamte des Landeskriminalamtes. Bereits Ende Oktober hatten nach anonymen Anzeigen 100 Kräfte der Staatsanwaltschaft, des Landeskriminalamts und der Kriminalpolizei zehn Objekte durchsucht und zahlreiche Akten mitgenommen. Wenige Tage später hatte der Verwaltungsrat des DBX Vorstand Kurt Reintjes aus seinem Amt abberufen. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten bei Vergabe und Abrechnungen von DBX-Aufträgen war der Emmericher bereits zuvor schon vorläufig freigestellt worden. Reintjes klagt vor dem Arbeitsgericht gegen den DBX wegen seiner Entlassung.

Bürgermeister Thomas Görtz bestätigte gestern in einer kurzen Mittelung nur, dass "im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstand des DBX und andere Beschuldigte eine erneute Hausdurchsuchung im Rathaus durchgeführt" worden ist. Der Kurs der Verwaltung sei klar: "Sämtliche Unterlagen werden vorbehaltlos offengelegt. Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden." Zu Beschuldigten oder Tatvorwürfen könne er im Hinblick auf die laufenden Ermittlungsverfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft keine näheren Angaben machen." Oberstaatsanwalt Günter Neifer begründete die neuen Untersuchungen: "Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass die Vorwürfe, die zu den Ermittlungen führten, und der Anfangsverdacht nicht ausgeräumt wurden. Die Ermittlungen im Rathaus dienten dazu, die bisherigen Ergebnisse zu verifizieren und zu konkretisieren." Neifer machte ausdrücklich darauf aufmerksam, dass dies auch für Punkte gelte, die zur Entlastung Betroffener beitragen können. Ermittelt wurde im ersten Schritt gegen 14 Personen. Möglich ist nun auch, dass weitere Personen ins Blickfeld der Staatsanwaltschaft geraten sind. Das Arbeitsgericht Wesel spricht in seiner Ankündigung des Verfahrens am Donnerstag, 14. April, 10.30 Uhr vom Vorwurf von "schwerwiegenden Arbeitspflichtverstößen, die "teilweise den Verdacht von Korruptionsstraftaten begründen würden."

(RP)
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