Xanten Fehler nach Unfall nicht zugegeben: 1000 Euro

Xanten · Radlerin die Vorfahrt genommen. Verfahren gegen Xantener gegen Geldauflage vorläufig eingestellt.

Weil er eine Radfahrerin durch Unachtsamkeit zu Fall brachte, muss ein Mann aus Xanten 1000 Euro zahlen. In der Berufungsverhandlung wurde das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. In erster Instanz war der 50-Jährige noch wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden.

Der Angeklagte nannte Freispruch als Ziel der Berufung. Sein Verteidiger schränkte allerdings ein, dass man auch mit einer Einstellung leben könne. Er verstehe gar nicht, dass sein nicht vorbestrafter Mandant sich vor Gericht verantworten müsse. Solche Fälle würden regelmäßig im Vorfeld eingestellt.

Dafür war aber auch das Verhalten des Angeklagten mitverantwortlich, wie sich herausstellte. Der hatte sich nämlich bisher nicht dazu bekannt, für den Sturz einer Rentnerin mit dem Fahrrad verantwortlich zu sein. Laut Anklage war er mit seinem Geländewagen aus einem Feldweg in Xanten gekommen und hatte der Radfahrerin die Vorfahrt genommen. Das wäre bei angepasster Geschwindigkeit zu verhindern gewesen. Die Frau zog sich Prellungen an Hüfte und Knie zu. Eigentlich hatte sie gar keine Anzeige erstatten wollen, auch an Schadensersatz war sie nicht interessiert. Die Frau hatte erst einen Tag später Anzeige erstattet, weil der 50-Jährige sich nicht zu dem Fahrfehler bekennen wollte. "Es hat vor dem Rheinberger Amtsgericht böses Blut gegeben", sagte der Verteidiger. Es sei hautsächlich darum gegangen, ob der Mann sich zu den Vorwürfen bekenne. Das hatte er bisher nicht gemacht. Daher sei "die Geschichte hochgekocht". Eine Einstellung sei denkbar und wäre auch vorher möglich gewesen, stimmte der Richter zu. Dadurch, dass der Angeklagte die Schuld zuvor weit von sich gewiesen habe, sei das aber nicht zur Sprache gekommen.

Die Geldbuße geht an die Verkehrswacht des Kreises Wesel.

(bil)
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