Xanten Gefälschte Markenware verkauft

Xanten · Ein Xantener Rentner bestellte Plagiate in China, um damit im Internet zu handeln. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2100 Euro.

Gefälschte Markenware bestellte ein Xantener Rentner in China, um diese im Internet zu verkaufen. Gestern musste sich der 73-Jährige vor dem Rheinberger Amtsgericht verantworten. Wegen Verstoßes gegen das Markengesetz wurde er zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Neun der sichergestellten Uhren wurden eingezogen. Der Vorwurf des Betrugs wurde eingestellt, um die Beweisaufnahme abzukürzen.

Im vergangenen Jahr hatten zwei Kunden Anzeige erstattet, nachdem sie erfuhren, dass ihr echt geglaubtes Handy eine Fälschung ist. Die Mobiltelefone hatten sie vom Angeklagten gekauft. Ihnen habe er erzählt, er habe sie aus einem Gewinnspiel. Der Rentner allerdings beteuerte vor Gericht, er habe niemals gesagt, dass es sich um Originale handele. Wenn die Kunden ein Handy für knapp 200 Euro kaufen, obwohl es im Geschäft 500 Euro koste, dann müssten sie schon wissen, worauf sie sich einlassen. Das sah die Staatsanwaltschaft anders. Die Kunden könnten durchaus glauben, es sei ein Schnäppchen. Alleine der Preis sage nichts über die Echtheit aus. Dennoch müsse man hierzu die Zeugen hören, um sich selber ein Bild zu machen.

Die waren allerdings nicht geladen. Weil es weitere Vorwürfe gebe, könne man das Verfahren wegen Betrugs einstellen, einigten sich Staatsanwaltschaft und Richterin. Da er nachweislich mehrfach Plagiate aus China bestellt hatte, sei er wegen Verstoßes gegen das Markengesetz zu verurteilen.

Der Rentner dementierte zwar, dass er die gesamte Ware verkaufen wollte, strafbar gemacht habe er sich dennoch, wurde er vor Gericht belehrt. Er dürfe keine Ware mit gefälschten Logos bestellen, nicht einmal zum privaten Gebrauch. Das gelte für Handys aus China ebenso wie für T-Shirts aus der Türkei, die aus dem Urlaub mitgebracht werden.

Das habe er nicht gewusst, sagte der Xantener. Bei Aufgabe seiner Bestellung sei er darauf nicht hingewiesen worden. "Die kriegen Sie nicht mehr zurück!", sagte die Richterin auf die Frage des 73-Jährigen, ob er nicht wenigstens zwei Uhren behalten dürfe.

(bil)
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