Sonsbeck Geldstrafe nach Drohung auf der Mailbox

Sonsbeck · Weil ein Sonsbecker üble Beleidigungen und Drohungen auf der Mailbox einer Bekannten hinterließ, muss er 400 Euro zahlen. Der Mann hatte abgestritten, der nächtliche Anrufer gewesen zu sein. Vor dem Rheinberger Amtsgericht wurden die Nachrichten in öffentlicher Sitzung angehört. Danach bestand für das Gericht kein Zweifel mehr daran, dass der 64-Jährige der Anrufer war.

Der hörbar stark angetrunkene Anrufer hatte zwei Mal hintereinander auf die Mailbox gesprochen. Dabei beleidigte er seine Bekannte nicht nur übel, er kündigte auch an, sie "abzuschlachten". Unter anderem fielen Drohungen wie "Du bist tot!", und "Verreck du Sau!"

Der Sonsbecker stritt ab, der Anrufer gewesen zu sein: "Das ist nicht meine Stimme, ich erkenne mich da nicht", sagte er, fügte aber einschränkend hinzu: "Wenn ich das gewesen sein soll, dann war ich jenseits des Weltlichen!"

Jedenfalls könne er sich nur daran erinnern sie mehrfach angerufen zu haben, als er "mehr oder weniger nüchtern" war.

Hintergrund des Anrufs war, dass der 64-Jährige die Frau dazu bringen wollte, eine Aussage zurückzunehmen. Sie habe fälschlicherweise behauptet, dass ihr Bekannter betrunken war, als er einen Autounfall verursacht und Fahrerflucht begangen habe, erklärte der Mann vor Gericht.

Die 49-Jährige beteuerte, sie habe keinesfalls eine Falschaussage gemacht. Nach besagtem Unfall habe ihr Bekannter sie angerufen und gesagt, dass er Bier und eine halbe Flasche Schnaps getrunken hatte, bevor er sich ans Steuer gesetzt habe.

Das habe sie damals bei der Polizei gemeldet. Bei den nächtlichen Anrufen sei der Angeklagte - so wörtlich - "hackevoll" gewesen.

Der Staatsanwalt folgerte, dass nicht nur an der Stimme zu erkennen war, dass der Angeklagten der Anrufer war, auch die Wortwahl sei ähnlich.

Die Richterin folgte seinem Antrag und verhängte eine Geldstrafe von 400 Euro.

(BL)
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