Xanten Gläserner Bürgermeister: Görtz legt Einkünfte offen

Xanten · Xantens Verwaltungschef geht mit seinen Angaben weit über die Vorgabe des Korruptionsbekämpfungsgesetzes hinaus.

Thomas Görtz legt alle Karten auf den Tisch: Xantens Bürgermeister hat in öffentlicher Ratssitzung alle Nebeneinkünfte offengelegt. Auf der Homepage der Stadt gibt er zudem Informationen zu seinem Einkommen. Görtz begründet diesen Schritt: "Transparenz ist für mich nicht nur eine leere Worthülse, sondern ich möchte, dass Sie von mir aus erster Hand über mein Einkommen inklusive aller Nebeneinkünfte informiert werden. Damit gehe ich bewusst über gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungspflichten hinaus, weil ich der Meinung bin, dass hier höchstmögliche Transparenz der einzig richtige Weg ist." Das Korruptionsbekämpfungsgesetz schreibt vor, dass alle Hauptverwaltungsbeamten dem Rat bis zum 31. März des Folgejahres eine Aufstellung über Nebeneinnahmen aus dem Vorjahr vorzulegen haben. Das Gesetz sieht aber keine Veröffentlichung der Daten vor.

Görtz auf der Homepage: "Als Bürgermeister der Stadt Xanten werde ich wie alle anderen Bürgermeister nach kommunal- und beamtenrechtlichen Vorschriften vergütet, in meinem Fall nach Besoldungsgruppe B 4 (Anm. der Redaktion: Brutto-Grundgehalt 6412 plus Zuschläge). Hinzu kommt eine ebenfalls gesetzlich geregelte steuerfreie Aufwandsentschädigung von rund 300 Euro im Monat."

Für vergütete Tätigkeiten, die dem Hauptamt als Bürgermeister zuzuordnen sind, sind alle Einnahem an die Stadtkasse abzuführen. Für 2014 sind das die als Mitglied des Regionalbeirates der GVV-Kommunalversicherung, als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kommunale Wasserwerk GmbH, als Aufsichtsrat der Grafschaft Moers Siedlungs- & Wohnungsbau GmbH und als Mitglied des Verwaltungsrates der Freizeitzentrum Xanten GmbH (bis 30. Juni 2014) 765 Euro. Vergütete Nebenbeschäftigungen waren in 2014: Mitglied des Kommunalbeirates der Gelsenwasser Energienetze GmbH und Geschäftsführer Freizeitzentrum Xanten GmbH. Die Einnahmen aus den Nebenbeschäftigungen betragen für 2014 1900 Euro. Sie unterliegen nicht der Abführungspflicht, da die Höchstgrenze von 6000 Euro nicht überschritten wird. Darüber hinaus hat der Bürgermeister Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit im Beirat der Sparkasse am Niederrhein. Die Sitzungsgelder von 320 Euro für 2014 sind von der Abführungspflicht ausgenommen, aber in vollem Umfang zu versteuern. Für alle weiteren Tätigkeiten, etwa Geschäftsführer der TIX und der Netzwerke GmbH oder Aufgaben bei Lineg, KRZN oder VHS, erhält Bürgermeister Görtz keine Vergütung. Die kompletten Angaben findet man unter www.rathaus-xanten.de/bm und dann "Nebeneinkünfte".

(RP)
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