Xanten Harte Strafe für Überfall auf Rentner

Xanten · Nach dem brutalen Überfall auf einen Rentner aus Xanten ist gestern auch der zweite an der Tat Beteiligte verurteilt worden. Das Landgericht hat den 29-Jährigen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Sein Mittäter war kurz nach der Tat zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und nach einer Teilverbüßung aus Deutschland ausgewiesen worden. Die beiden waren bereits 2013 in das Haus des Mannes in Xanten eingebrochen. Der heute 29-Jährige konnte fliehen, während sein Komplize festgenommen wurde. Er habe sich bis zu seiner Festnahme in Frankreich aufgehalten und dort heiraten wollen, sagte der Angeklagte.

Aufgrund eines internationalen Haftbefehls konnte er im Frühjahr nach Deutschland ausgeliefert werden. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte er den Einbruch eingeräumt. Mit der Misshandlung des 73-Jährigen wollte er aber nichts zu tun gehabt haben. Er habe den Mann weder geschlagen noch getreten. Sein Verteidiger beantragte daraufhin, ihn lediglich wegen des Einbruchsdiebstahls, nicht aber wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu verurteilen. Es sei ein äußerst dilettantisches Vorgehen gewesen. Die Täter hätten nicht einmal Masken getragen, sondern sich vor Ort mit Handtüchern vermummt. Sein Mandant habe weder den Rentner geschlagen noch Geld gefordert. "Er hat einfach tatenlos zugesehen", beschrieb er die Rolle seines Mandanten.

Der hatte nämlich gesagt, er sei völlig überrascht davon gewesen, dass sein Komplize den bis dahin schlafenden älteren Mann schlug. Beteiligt habe er sich nicht. Das Opfer sei schwerhörig und schockiert gewesen, möglicherweise habe er die Tatbeteiligung der beiden nicht richtig wiedergegeben, so der Anwalt.

Außerdem argumentierte er damit, dass sich bei Gewaltanwendung durch zwei Täter überhaupt keine Fluchtmöglichkeit für den Rentner ergeben hätte. Der 73-Jährige war entkommen, nachdem er einen Herzanfall vorgetäuscht hatte. Gericht und Staatsanwalt sahen das anders: Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Verteidiger sprach von maximal zwei Jahren. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte. Er hoffe, dass er nicht hart bestraft werde.

Zur Tatzeit hatte er in einem Asylbewerberheim in Xanten gelebt. Die Auskunft, dass bei dem Rentner etwas zu holen sei, soll von einer ihm bekannten Anwohnerin gekommen sein.

(bil)
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