Xanten Kinderpornografie: Xantener verurteilt

Xanten · Zu Hause und bei der Arbeit hatte ein Xantener kinderpornografische Dateien auf den Rechner geladen. Gestern hat das Rheinberger Amtsgericht den Wiederholungstäter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwältin hatte sich gegen eine Bewährung ausgesprochen.

Die Staatsanwältin sprach von sehr ekelhaften Bildern, die der heute 43-Jährige über eine Tauschbörse bezogen und weiteren Nutzern zugänglich gemacht hatte. Zu sehen seien auch Missbrauchshandlungen an wenige Monate alten Kindern. Im Januar 2015 hatte es eine Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten gegeben, weil Spuren einschlägiger Tauschbörsen sich zu ihm zurückverfolgen ließen. Fünf Monate später rief dann ein Arbeitskollege die Polizei, weil er kinderpornografische Dateien auf dem Firmenrechner fand. In den Sommermonaten sei recht wenig zu tun, sagte der Xantener. "Man hatte da halt reichlich viel Zeit, sich mit anderen Dingen zu beschäftigen." Als aufflog, womit er die Arbeitszeit verbrachte, wurde ihm gekündigt. Er habe die Bilder fast wahllos heruntergeladen: "Ich hab' mich teilweise selber erschrocken, was da für ekelhafte Sachen bei waren."

Es gehe auch um den Kick, etwas Verbotenes zu tun, gab der Mann zu. Das komme hauptsächlich in Stresssituationen vor. Jetzt habe er freiwillig eine neue Therapie begonnen. Schon zwei Mal war der Xantener in der Vergangenheit wegen solcher Taten verurteilt worden, er hat bereits eine Therapie gemacht. Doch er wurde rückfällig. Der Verteidiger insistierte, dass man dies ähnlich wie bei einem Drogenabhängigen werten müsse. Es handele sich nur um ein "virtuelles Delikt", das per Gesetz milder bestraft werde als Betrug. Die Richterin verhängte die zwei Jahre zur Bewährung mit der Auflage, dass der 43-Jährige die Therapie fortführt. Außerdem muss er 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

(bil)
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