Xanten Klare Regeln rund um Nord- und Südsee

Xanten · Kein Grillen, kein Zelten, kein Schwimmen: Die See- und Uferordnung wird durch einen Sicherheitsdienst überwacht.

Xanten: Klare Regeln rund um Nord- und Südsee
Foto: Fischer Armin

Kein Grillen, kein Zelten, kein Schwimmen: Das Gelände rechts und links des 15 Kilometer langen Weges rund um die Nord- und Südsee dient zwar als Freizeit- und Erholungsangebot, aber das sollte man nicht zu wörtlich nehmen. Hausherr ist das Freizeitzentrum Xanten (FZX), und dessen Mitarbeiter achten darauf, dass gewisse Spielregeln eingehalten werden. Diese sind in der See- und Uferordnung schriftlich festgehalten, in einer Satzung der Stadt haben sie zusätzlich eine offizielle Form und rechtliche Grundlage erhalten. Vieles ist erlaubt, aber eben nur vieles.

Paragraf 6 der See- und Uferordnung listet in 21 Punkten die Verbote auf. Ganz oben steht zum Beispiel, dass Baden und Schwimmen außerhalb des Strandbades nicht erlaubt sind. Für FZX-Chef Wilfried Meyer ist das das Hauptthema. "Wir stehen in der Verantwortung und sind rechtlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass im See nicht gebadet wird", sagt er und verweist auf die zahlreichen Badeunfälle, die alljährlich in Deutschland geschehen. Eine Gefahr geht von den Segelbooten und der Seestern aus, die die beiden Seen befahren. Da kann der Skipper schnell einen Schwimmer übersehen, von dem nur der Kopf aus dem Wasser ragt. Ein besonderes Thema in den lauschigen Sommernächten ist das Grillen am Ufer. Ebenfalls nicht erlaubt, wird das Verbot immer wieder missachtet. Mit teilweise gefährlichen Folgen. Einige Male seien so schon Brände entstanden, berichtet Meyer aus seiner langjährigen Erfahrung als FZX-Geschäftsführer.

Wo gefeiert wird, fällt Abfall an. Der aber bleibt nach der Uferfete oftmals zurück. Zumeist aus Bequemlichkeit, manchmal aber auch, weil die rund 50 bis 60 Abfalleimer entlang des Rundweges schon vom Hausmüll überquellen, den andere vor allem in der Nähe von Wohngebieten und von Straßen dort entsorgt haben. In diesen Monaten werden die Behälter einmal pro Woche geleert, manchmal auch zweimal. Dazu säubern Mitarbeiter des FZX nach einem Wochenende einige Kernbereiche zum Beispiel in der Nähe der Häfen gesondert. Aber, so sagt Meyer, sie kriechen nicht durch das gesamte Gebüsch, um den Abfall zusammenzusuchen. Dazu fehlen die Kapazitäten.

Weder dürfen auf dem FZX-Gelände Fahrzeuge gewaschen noch Tierkadaver entsorgt werden, weder Autos und Motorräder außerhalb der offiziellen Parkflächen abgestellt noch gekennzeichnete Laichgebiete und Vogelschutzstätten mit dem Boot befahren werden. Das Missachten eines Verbots kann teuer werden. Fußballfan Meyer greift zu einem Bild aus dem Bereich des Sports, um die Konsequenzen aufzuzeigen. Nicht immer ist sofort ein Bußgeld fällig, in der Regel gibt es zuerst die Gelbe Karte. Danach möglicherweise noch einmal, bei Minderjährigen verbunden mit einer Benachrichtigung der Eltern. Wenn alles nichts hilft, wird die Rote Karte gezückt in Form eines Bußgeldes, eventuell verbunden mit einem zeitweiligen oder dauerndem Hausverbot. Das gilt auch bei Störungen von Ruhe und Ordnung sowie bei Verstößen gegen Sitte und Anstand. Wer sich weigert, bei der Kontrolle seine Personalien anzugeben, der sieht sich wenig später der alarmierten Polizei gegenüber. Ein Sicherheitsdienst schaut im Auftrag des FZX ab und zu entlang des Ufers nach dem Rechten.

Zu verstärkten Einsätzen ist es nach dem Vorfall im Strandbad, als Besucher von sechs Männern belästigt und übelst beschimpft wurden, bislang nicht gekommen. Zum Glück habe es sich um einen Einzelfall gehandelt, sagt Wilfried Meyer.

(RP)
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