Xanten Mit Humpen geschlagen: Geldstrafe

Xanten · Schlägerei auf dem Oktoberfest in Wardt: Verurteilung wegen Körperverletzung.

Den Schlag mit einem Bierkrug muss ein Besucher des Xantener Oktoberfests teuer bezahlen: das Amtsgericht hat den 47-Jährigen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.

Die Richterin ging bei ihren Urteil lediglich von einem minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung aus. Das Opfer, ein Mann aus Alpen, war mit einer Gehirnerschütterung davongekommen. Außerdem habe die aufgeheizte Stimmung und der Alkoholkonsum aller Beteiligten zu der Auseinandersetzung beigetragen.

Das Opfer allerdings hatte mit dem Streit zunächst gar nichts zu tun. Der 43-Jährige wollte nur schlichten, als andere sich stritten. "Der Angeklagte ist aufgesprungen, um meinem Freund ins Gesicht zu schlagen", sagte er. Deshalb habe er sich zwischen die beiden gestellt. Der Angeklagte habe ihm dann einen Faustschlag versetzt, so dass die Lippe aufplatzte. Dann habe er einen harten Schlag auf den Schädel gekriegt. "ch hab gedacht, mir platzt die Rübe weg. Das war hundertprozentig kein Faustschlag", schilderte er noch immer sichtlich entsetzt. Eine Woche lang konnte er nicht arbeiten. Der Vorfall habe ihn so beeindruckt, dass er nie wieder zum Oktoberfest gehen wolle, sagte der 43-Jährige

Der Angeklagte dagegen sah sich selber als Opfer. Nicht der andere sondern er selber habe einen Schlag mit dem Bierkrug abbekommen. Auch er habe nur schlichten wollen. Allerdings, so räumte er ein, habe er mit der Faust zugeschlagen, um weitere Angriffe abzuwehren. Die Situation sei extrem aus dem Ruder gelaufen: "Da sind die Bänke gekippt, da flogen Gläser durch die Gegend!" Er sei sogar zu Boden gebracht und gewürgt worden.

Insgesamt acht Zeugen sagten aus. Zwei von ihnen hatten gesehen, dass es der Angeklagte war, der einen Bierkrug griff und damit in die Menge schlug. Wen er traf, konnten sie nicht sagen. Eine weitere Zeugin berichtete, sie habe genau gesehen, dass der Mann in weißem Hemd und Lederhose, den sie später als den Angeklagten identifizierte, ihrem Bekannten den Krug auf den Kopf schlug. Er sei sofort in die Knie gegangen.

"Das reicht mir an Beweisen aus", sagte die Richterin. Sie stellte sich damit gegen die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger hatte die Schuld seines Mandanten in Frage gestellt. Der Schlag mit dem Bierkrug sei nicht erwiesen, hier habe demnach ein Freispruch zu erfolgen. Man könne, so der Verteidiger, seinen Mandanten allenfalls wegen des Faustschlags verurteilen.

(bil)
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