Xanten Mit sechs Jahren zur "Kinderfeuerwehr"

Xanten · Xantens CDU-Fraktion beantragt, die Möglichkeiten zu prüfen und ein erstes Konzept zu erarbeiten. Vor der tatsächlichen Umsetzung muss aber die Entscheidung des Landtags abgewartet werden.

 Beim Landesentscheid für den Bundeswettbewerb Jugendfeuerwehr im Fürstenbergstadion vor einem Jahr zeigte die Xantener Truppe mit Yannek Ambold, Markus Derksen, Andre Ida, Max Messerschmidt und Janek van Bebber gute Leistungen. Hier wird die Saugleitung montiert.

Beim Landesentscheid für den Bundeswettbewerb Jugendfeuerwehr im Fürstenbergstadion vor einem Jahr zeigte die Xantener Truppe mit Yannek Ambold, Markus Derksen, Andre Ida, Max Messerschmidt und Janek van Bebber gute Leistungen. Hier wird die Saugleitung montiert.

Foto: Armin Fischer

Schon mit sechs Jahren zur Jugendfeuerwehr? Die Xantener CDU-Fraktion stellte gestern ihren entsprechenden Antrag vor. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Möglichkeiten einer künftigen Jugendfeuerwehr für Kinder zu prüfen und ein erstes Konzept zu erarbeiten. Fraktionsvorsitzender Pankar Gasseling zu unserer Zeitung: "Aktuell wird im Landtag eine Gesetzesänderung diskutiert, die das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren von derzeit zehn auf sechs Jahre absenken soll. Damit soll das gerade in diesem Bereich so wichtige Ehrenamt gestärkt und die Gewinnung von Nachwuchskräften in den freiwilligen Feuerwehren stärker gefördert werden." Noch vor einem Jahr haben SPD und die Grüne im Landtag allerdings einen CDU-Vorschlag auf die Gründung von Kinderfeuerwehren abgelehnt.

Letztlich geht es darum, den Nachwuchs schon möglichst früh für das Engagement bei den Blauröcken zu begeistern. Gasseling: "Die Feuerwehren stehen in ,Konkurrenz' zu vielen anderen Vereinen und Organisationen aus Sport, Heimat- und Brauchtum mit vielfältigen Angeboten auch schon für Kinder unter zehn Jahren. Dies führt häufig dazu, dass Kinder sich frühzeitig, durchaus auch schon im Vorschulalter, für andere Vereinsaktivitäten entscheiden und dann später ein Engagement in der freiwilligen Feuerwehr alleine schon aus zeitlichen Gründen ausscheidet." Dies könne mit einem Eintrittsalter von sechs Jahren geändert werden. So könne der Nachwuchs frühzeitig an das Feuerwehrehrenamt gebunden werden. Gasseling: "Da viele gute Gründe für eine solche Absenkung der Altersgrenze bei den Jugendfeuerwehren sprechen, zeichnet sich ein parteiübergreifender Konsens und eine entsprechende Mehrheit im Landtag ab, so dass mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Wir begrüßen dies ausdrücklich und sehen darin auch für die Xantener Feuerwehr die Chance, zusätzliche Nachwuchskräfte zu gewinnen."

Bislang gibt es in NRW in über 20 Kommunen bereits "Kinderfeuerwehren" auf freiwilliger Basis. Die von Viktor Kamperdick-Voß geleitet Jugendfeuerwehr in Xanten besteht aus 31 Jungen und Mädchen, die von 16 Betreuern unterstützt werden.

Die CDU möchte, dass die Verwaltung frühzeitig aktiv wird und im ersten Schritt Bedarf und Interesse sowohl aus Sicht der Xantener Feuerwehr und aus Sicht der Eltern und Kinder ermittelt. Gedacht ist an eine Befragung in Kooperation mit Schulen und Kindergärten. Daneben sollten Erfahrungen aus Kommunen, die bereits mit "Kinderfeuerwehren" arbeiten, eingeholt werden. Auf dieser Grundlage sollte ein erstes Konzept für eine Umsetzung in Xanten erarbeitet werden. Dabei seien pädagogische, organisatorische und personelle Erfordernisse heraus zu arbeiten, die beim Heranführen von Kindern an die Aufgaben der Feuerwehr bestehen. Möglich seien auch Kooperationen mit Kindergärten und Grundschulen, auch im Zusammenhang mit den Angebote der Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen. Auch sollte die Verwaltung prüfen, ob eine personelle Betreuung dieser Altersgruppe ehrenamtlich oder mit geringer Aufwandsentschädigung, mit erfahrenen Kräften aus der Alters- und Ehrenabteilung oder auch durch Ehefrauen von Feuerwehrkräften mit pädagogischer Erfahrung möglich wäre. Gasseling: "Vor einer tatsächlichen Umsetzung ist in jedem Fall die Gesetzesverabschiedung im Landtag abzuwarten. Die Verwaltung sollte dann dem Rat das Ergebnis ihrer Prüfungen erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen."

(RP)
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