Xanten Nächste Runde im Fahrradstraßen-Streit

Xanten · Petra Strenk (CDU) hatte beim Kreis Wesel um eine Rechtsauskunft gebeten. In der Antwort, die sich nicht explizit auf den Fall in Vynen bezieht, ist von einer Bekanntmachung die Rede. Bürgermeister Thomas Görtz hält dagegen.

 Der Deichweg in Vynen wird bei gutem Wetter von vielen Fahrradfahrern genutzt. Das Schild ist inzwischen abmontiert.

Der Deichweg in Vynen wird bei gutem Wetter von vielen Fahrradfahrern genutzt. Das Schild ist inzwischen abmontiert.

Foto: Armin Fischer

Die Umwandlung einer Straße in eine Fahrradstraße muss drei Monate vorher öffentlich bekannt gemacht werden. Das schreibt der Kreis Wesel in einer E-Mail an Petra Strenk (CDU), die um Rechtsauskunft gebeten hatte. Aber das bedeute nicht automatisch, dass dies auch für den Deichweg in Vynen gilt, relativiert Bodo Leineweber vom Kreis Wesel auf Anfrage unserer Redaktion. Es habe sich nur um eine allgemeine Rechtsauskunft gehandelt, die nicht ohne Weiteres für jeden Fall gelte. Ausnahmen seien möglich, wenn der Nutzungszweck nicht eingeschränkt werde. "Man muss sich den Einzelfall ansehen."

Xanten: Nächste Runde im Fahrradstraßen-Streit
Foto: Ostermann Olaf

Zum Hintergrund: Im Herbst hatte Bürgermeister Thomas Görtz (ebenfalls CDU) ohne Vorabinformation für oder Abstimmung mit den Anwohnern den Deichweg in Vynen zur Fahrradstraße erklärt. Mit weitreichenden Folgen für die Nutzer: Radfahrer hatten seitdem Vorrang und mussten Autofahrern nicht mehr Platz machen. Mehr noch: Anlieger berichteten von Beleidigungen, Beschimpfungen und Anpöbeleien durch die Radler. Nach massiven Protesten beschloss der Rat im Dezember die Wiederherstellung der alten Rechtslage. Die Schilder wurden inzwischen wieder abmontiert.

Laut Straßen- und Wegerecht muss eine Stadt die Änderung als Teileinziehung vorher öffentlich bekanntmachen, "um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben", heißt es in der Kreis-Stellungnahme, die der Redaktion vorliegt. Dabei ist die Karte der betroffenen Straße zur Einsicht bereitzustellen. Bei einer Teileinziehung wird eine Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, -zwecke oder -kreise beschränkt.

In der politischen Diskussion der Vergangenheit hatte Bürgermeister Görtz darauf hingewiesen, dass die Umwandlung zur Fahrradstraße rechtlich einwandfrei erfolgt sei. Und so sieht er es auch noch heute. So habe er nicht nach dem Straßen- und Wegerecht gehandelt, sondern nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese regelt den Verkehr - und zwar mit Aufstellen von Schildern. Das gilt für eine Fahrradstraße wie für eine Tempo-30-Zone. "Bei einem 30er-Schild werden die Bürger auch nicht vorher gehört", sagt Görtz, der sich zudem bei der Stadt Essen, die etwa 50 Fahrradstraßen vorweisen kann, erkundigt hat. "Auch in Essen wurde das Aufstellen eines Fahrradstraßenschildes noch nie zuvor öffentlich ausgelegt."

Vynens CDU-Ratsherr Karl-Heinz Kösters sieht das anders. Die Verwaltung habe seiner Meinung nach rechtlich nicht korrekt gehandelt: "Die Fahrradstraße durfte nicht durch ein einfaches ,Schildaufstellen' auf Anweisung des Bürgermeisters als zuständigem Dienstherrn umgesetzt werden." Tatsache sei, dass die betroffenen Bürger in Vynen vorher nicht informiert worden seien, "die im Gesetz vorgesehene öffentliche Bekanntmachung vor der Umsetzung fehlte komplett". Der CDU-Politiker geht in seiner Kritik noch weiter. Die Stadt habe die Politik falsch informiert, erklärt er. Fragen habe der Leiter des Ordnungsamtes am 12. Oktober mit dem Hinweis abgetan, es sei alles in Ordnung. Die Stadt könne als zuständige Straßenordnungsbehörde ein einfaches Schild für die Fahrradstraße rechtsgültig aufstellen.

Für Strenk ist die Antwort des Kreises von weitreichender Bedeutung. Das Thema "Fahrradstraße", sagt sie, werde die Politik und die Menschen noch weiter begleiten, denn Xanten solle nach Aussage der Verwaltung als "fahrradfreundliche Stadt" weiterentwickelt werden.

(kump)
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